疑犯?控告技巧

IF 0.6 4区 社会学 Q4 CRIMINOLOGY & PENOLOGY
Lennart May, A. Stein, Thomas Gundlach, R. Volbert
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Die Instruktion für die Teilnehmenden wurde dabei variiert: Sie sollten die Beschuldigtenvernehmung entweder ohne nähere Instruktion vorbereiten (offen-instruierte Bedingung) oder wurden explizit aufgefordert herauszufinden, ob der zu Vernehmende schuldig (schuldig-instruierte Bedingung) bzw. ob er unschuldig ist (unschuldig-instruierte Bedingung). Die aus dem Fragenkatalog ausgewählten Fragen waren in der unschuldig-instruierten Bedingung eher unschuldsverzerrt, während in den anderen beiden Instruktionsbedingungen ergebnisoffene Fragen präferiert wurden. Die drei Instruktionsbedingungen unterschieden sich jedoch nicht signifikant voneinander. Sollten die Teilnehmer selbst Fragen formulieren, fand sich in allen drei Bedingungen eine Tendenz in Richtung schuldverzerrter Fragen; zwischen den drei Instruktionsbedingungen traten wiederum keine signifikanten Unterschiede auf. 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摘要

抽象的研究研究了如何使用积极的审计策略来进行讯问,而这种方法在证据存在矛盾的情况下,由于有结构性缺陷的认罪行为而存在扭曲债务的现象,并可以如何对此加以抵制。对于这类案件,一所警校(N = 73)的学生们会阅读由案犯自己编写的案犯问题,并在问卷中选择适当的问题。为参加检阅着变化:他们应该被Beschuldigtenvernehmung又没有准备检阅——offen-instruierte条件或被要求明确判断的Vernehmende无辜(schuldig-instruierte条件),或者他是否都是(). unschuldig-instruierte条件从面试名单中选择的问题更容易扭曲相关条件,而其他两个条件都因此产生了优惠。然而,三个操作条件之间并无明显的差异。如果与会者提出问题,那么上述三个条件都有偏心,只会令问题产生疏失的倾向;然而,三个操作条件之间又没有显著的差别。单纯的要求检查被告的清白与否,因此削弱了产生主权问题的扭曲倾向。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Schuldig bei Verdacht? Prüfstrategien in Beschuldigtenvernehmungen
Abstract Die vorliegende Studie untersucht, ob in Beschuldigtenvernehmungen eine positive Prüfstrategie angewendet wird, die bei uneindeutiger Beweislage aufgrund einer strukturbedingten Schuldannahme schuldverzerrend sein kann und wie einer solchen entgegengewirkt werden kann. Hierzu lasen Studierende einer Polizeihochschule (N = 73) eine Fallvignette zu einem Einbruchsdelikt und sollten, a) Fragen zur Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung selbst formulieren und b) geeignete Fragen aus einem Fragenkatalog auswählen. Die Instruktion für die Teilnehmenden wurde dabei variiert: Sie sollten die Beschuldigtenvernehmung entweder ohne nähere Instruktion vorbereiten (offen-instruierte Bedingung) oder wurden explizit aufgefordert herauszufinden, ob der zu Vernehmende schuldig (schuldig-instruierte Bedingung) bzw. ob er unschuldig ist (unschuldig-instruierte Bedingung). Die aus dem Fragenkatalog ausgewählten Fragen waren in der unschuldig-instruierten Bedingung eher unschuldsverzerrt, während in den anderen beiden Instruktionsbedingungen ergebnisoffene Fragen präferiert wurden. Die drei Instruktionsbedingungen unterschieden sich jedoch nicht signifikant voneinander. Sollten die Teilnehmer selbst Fragen formulieren, fand sich in allen drei Bedingungen eine Tendenz in Richtung schuldverzerrter Fragen; zwischen den drei Instruktionsbedingungen traten wiederum keine signifikanten Unterschiede auf. Die bloße Instruktion, die Unschuld des Beschuldigten zu prüfen, schwächte die schuldverzerrende Tendenz bei der eigenständigen Fragenformulierung also nicht bedeutsam ab.
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