民主和Wahlrechtsausschluss:批判性意见§13号2 .德国Bundeswahlgesetzest

Sabine Jentsch
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摘要

在某些情况下,德国立法者拒绝妇女和公民投票。首当其冲的是为这些人建立了所谓的法律“全面照顾”。作家辩解说,立法者结合了公民资格和非选举权利的这一说法是站不住脚的。在火车上,他不仅违反了被遗弃的少数群体在政治权利方面的权利。恰恰相反,集体的民主自负受到威胁。美国立法者在其司法模式中必须注意到民主的基本权利,不论从道德上还是法律上都无法获得。这也包括“天生”或“有利特权”。但这种现象加强了对构成现代民主政体的人权和公民权利的纠结。
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Demokratie und Wahlrechtsausschluss: Kritische Anmerkungen zu § 13 Nr. 2 des deutschen Bundeswahlgesetzest
Unter bestimmten Bedingungen verweigert der deutsche Gesetzgeber Burgerinnen und Burgern das Wahlrecht. Betroffen sind vor allem Menschen, fur die eine sogenannte rechtliche „Vollbetreuung“ eingerichtet ist. Die Autorin verteidigt die These, dass der Legitimitatsanspruch, den der Gesetzgeber mit dem Wahlrechtsausschluss verbindet, unbegrundet ist. Auf diese Weise verletzt er nicht nur die politischen Mitwirkungsrechte der ausgeschlossenen Minderheit. Vielmehr steht das demokratische Selbstverstandnis der Gemeinschaft insgesamt auf dem Spiel. Denn in seinem Rechtfertigungsversuch muss sich der Gesetzgeber auf ein moralisch wie rechtlich problematisches Demokratiekonzept stutzen und das politische Grundrecht nach dem Muster eines „naturlichen“ oder „leistungsbezogenen“ Privilegs auslegen. Damit ist jedoch die fur moderne Demokratien konstitutive Verschrankung von Menschen- und Burgerrecht auser Kraft gesetzt.
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