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Zum Ausdruck der Bewertung in deutschen und litauischen gerichtlichen Entscheidungen
In diesem kontrastiv ausgerichteten Beitrag werden bewertende Ausdrucke in deutschen und litauischen Gerichtsurteilen in Zivilsachen behandelt. Als Belegkorpus dienen jeweils 10 deutsche und litauische Urteile, die von unterschiedlichen Gerichten erlassen worden sind und unterschiedliche Gegenstande haben. Unter Bewertung wird dabei das Ergebnis des Bewertungsprozesses verstanden, d. h. lexikalische und grammatische Mittel, durch die die Einstellung des Gerichts – des bewertenden Subjekts in dieser Textsorte – zu bestimmten Bewertungsobjekten zum Ausdruck kommt. Das Hauptaugenmerk gilt dabei den Bewertungsaspekten, d. h. den Merkmalen, die den Bewertungsobjekten von dem bewertenden Subjekt zugesprochen werden, sowie ihrem sprachlichen Ausdruck. Fakultative Elemente der Bewertung, etwa ihre Motivierung und Mittel zu ihrer Verstarkung bzw. Abschwachung, werden auch untersucht. Ferner behandelt der Beitrag auch sprachliche Mittel zur Indizierung dessen, dass ein bestimmter Sachverhalt in dieser konkreten Rechtssache irrelevant ist und aus diesem Grund nicht bewertet werden muss.