{"title":"工作年龄首次癫痫发作:预后适应性管理","authors":"U. Specht, C. Bien","doi":"10.1055/a-0591-2214","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Hintergrund Die Frage des angemessenen Managements nach einem ersten epileptischen Anfall verursacht nicht selten Unsicherheit. Dies betrifft vier Themenbereiche: die Diagnostik; die Einschätzung des Rezidivrisikos; die Beratung des Patienten bezüglich einer antiepileptischen Pharmakotherapie sowie deren weiterer ärztlicher Begleitung; und die sozialmedizinische Bewertung (Fahreignung, berufliche Eignung). Methodik Zusammenfassung der relevanten Datenlage zu diesen Themenfeldern und daraus abgeleitete Empfehlungen zum praktischen Umgang mit ersten epileptischen Anfällen im erwerbsfähigen Alter. Ergebnis Nach der Klärung, ob es sich um einen epileptischen Anfall gehandelt hat, dient die Diagnostik einerseits dazu, akut-symptomatische und potenziell behandlungsbedürftige Ursachen zu erkennen, andererseits zur Abschätzung des Rezidivrisikos. Dieses hängt weniger davon ab, ob eine Epilepsie diagnostiziert werden kann. Risikoerhöhend sind vielmehr – auch additiv – das Vorliegen folgender Merkmale: epilepsietypische Aktivität im EEG, bildgebender Nachweis einer Hirnläsion, zerebrale Vorerkrankung oder Auftreten des Anfalls aus dem Schlaf. Je höher das Rezidivrisiko, desto stärker scheint der rezidivprophylaktische Effekt einer antiepileptischen Pharmakotherapie zu sein und desto eher wird man dafür optieren. Die Entscheidung hierüber wird gemeinsam mit dem Patienten getroffen unter Berücksichtigung seiner Präferenzen und seiner sozialen Situation (z. B. Angewiesensein auf die Fahreignung, berufliche Besonderheiten). In der weiteren Begleitung kommt der Sicherung der Adhärenz eine entscheidende Rolle zu. Für die Frist bis zur Wiedererlangung der Fahreignung und der Eignung, bestimmte berufliche Tätigkeiten (wieder) auszuüben, gibt es verbindliche Regelungen.","PeriodicalId":50832,"journal":{"name":"Aktuelle Neurologie","volume":"45 1","pages":"737 - 748"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2018-04-25","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"https://sci-hub-pdf.com/10.1055/a-0591-2214","citationCount":"4","resultStr":"{\"title\":\"Erster epileptischer Anfall im erwerbsfähigen Alter: Prognose-adaptiertes Management\",\"authors\":\"U. Specht, C. Bien\",\"doi\":\"10.1055/a-0591-2214\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Zusammenfassung Hintergrund Die Frage des angemessenen Managements nach einem ersten epileptischen Anfall verursacht nicht selten Unsicherheit. 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Erster epileptischer Anfall im erwerbsfähigen Alter: Prognose-adaptiertes Management
Zusammenfassung Hintergrund Die Frage des angemessenen Managements nach einem ersten epileptischen Anfall verursacht nicht selten Unsicherheit. Dies betrifft vier Themenbereiche: die Diagnostik; die Einschätzung des Rezidivrisikos; die Beratung des Patienten bezüglich einer antiepileptischen Pharmakotherapie sowie deren weiterer ärztlicher Begleitung; und die sozialmedizinische Bewertung (Fahreignung, berufliche Eignung). Methodik Zusammenfassung der relevanten Datenlage zu diesen Themenfeldern und daraus abgeleitete Empfehlungen zum praktischen Umgang mit ersten epileptischen Anfällen im erwerbsfähigen Alter. Ergebnis Nach der Klärung, ob es sich um einen epileptischen Anfall gehandelt hat, dient die Diagnostik einerseits dazu, akut-symptomatische und potenziell behandlungsbedürftige Ursachen zu erkennen, andererseits zur Abschätzung des Rezidivrisikos. Dieses hängt weniger davon ab, ob eine Epilepsie diagnostiziert werden kann. Risikoerhöhend sind vielmehr – auch additiv – das Vorliegen folgender Merkmale: epilepsietypische Aktivität im EEG, bildgebender Nachweis einer Hirnläsion, zerebrale Vorerkrankung oder Auftreten des Anfalls aus dem Schlaf. Je höher das Rezidivrisiko, desto stärker scheint der rezidivprophylaktische Effekt einer antiepileptischen Pharmakotherapie zu sein und desto eher wird man dafür optieren. Die Entscheidung hierüber wird gemeinsam mit dem Patienten getroffen unter Berücksichtigung seiner Präferenzen und seiner sozialen Situation (z. B. Angewiesensein auf die Fahreignung, berufliche Besonderheiten). In der weiteren Begleitung kommt der Sicherung der Adhärenz eine entscheidende Rolle zu. Für die Frist bis zur Wiedererlangung der Fahreignung und der Eignung, bestimmte berufliche Tätigkeiten (wieder) auszuüben, gibt es verbindliche Regelungen.