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Richard Strauss' Brief vom 17. Juni 1935 an Stefan Zweig
Richard Strauss' Brief vom 17. Juni 1935 an Stefan Zweig wurde von der Gestapo abgefangen und führte zu Strauss' Entlassung als Präsident der Reichsmusikkammer, in der er zu seiner Zeit als einziger den Status eines Beamten innehatte. Die zuletzt genannte Tatsache war bislang ebenso unbekannt wie der korrekte Wortlaut des bewussten Briefes, der anhand einer fehlerhaften Abschrift publiziert wurde. Der handschriftlich verfasste Brief gilt als verschollen, eine im Bundesarchiv befindliche Fotokopie ist indessen erhalten geblieben. Sie wird als Faksimile wiedergegeben und transkribiert.