从驾驶执照到无驾驶执照的欺诈行为:目前的指导方针是否合理?

Q4 Medicine
Doreen Huppert, T. Brandt
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Die geltenden Begutachtungsleitlinien schreiben für Fahrer der Fahrerlaubnisklasse Gruppe 1 („Privatfahrer“) zum Beispiel vor: 1) bei M. Menière (Attacken ohne Prodromi) eine Attackenfreiheit von 2 Jahren, bevor Autofahren wieder möglich ist; 2) bei vestibulärer Migräne ohne Prodromi eine Attackenfreiheit von 3 Jahren. Für Fahrer der Fahrerlaubnisklassen Gruppe 1 und 2 („Berufsfahrer“) gilt: 3) bei bilateraler Vestibulopathie in der Regel keine Fahreignung; 4) bei zentral-vestibulären Schwindelformen bzw. Okulomotorikstörungen wie Downbeat- oder Upbeat-Nystagmussyndromen ebenfalls in der Regel keine Fahreignung; 5) bei funktionellen (psychogenen) Schwindelformen (z. B. phobischer Schwankschwindel) ist die Fahreignung für Fahrer der Fahrerlaubnisklasse Gruppe 1 nicht gegeben, wenn Schwindel beim Fahren auftritt, für Fahrer der Fahrerlaubnisklasse Gruppe 2 besteht in der Regel keine Fahreignung. Bei vielen Patienten mit episodischem oder chronischem Schwindel sind jedoch die Symptome so gering, dass sie die Fahrtüchtigkeit nicht relevant einschränken oder bei einer Schwindelattacke eine kontrollierte Beendigung des aktiven Fahrens erlauben. Im Vergleich dazu sind die Auflagen für andere Erkrankungen, die mit anfallsartigen Kognitions- und Bewusstseinsstörungen einhergehen wie den Epilepsien, weniger streng (für Fahrer der Fahrerlaubnisklasse Gruppe 1 anfallsfreie Intervalle in Abhängigkeit von der Art bzw. 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摘要

摘要头晕和平衡障碍(称为“平衡感障碍”)患者驾驶能力评估指南自2014年起生效并具有强制性进行了批判性的讨论。在充分尊重起草评估准则的专家委员会的辛勤工作的情况下——这在国际上是首屈一指的——我们认为有必要修订现有准则。在我们看来,由于慕尼黑LMU德国眩晕和平衡中心多年的工作以及所需的无症状间隔时间过长,对头晕和平衡障碍的要求过于严格。Menière(在没有prodromi的情况下进行攻击)在再次驾驶之前有2年的攻击自由期;2) 前庭性偏头痛无前驱症状,发作自由期3年。执照类别为第1组和第2组的驾驶员(“专业驾驶员”)通常不适合患有双侧前庭疾病的驾驶;4)中枢性前庭眩晕或眼运动障碍,如下压或上性眼球震颤综合征,通常也不适合驾驶;5)功能性(心因性)眩晕(如恐惧性眩晕)如果没有给予第1组驾驶员的驾驶能力,如果在驾驶时出现头晕,则第2组驾驶员的行驶能力通常不可用。然而,在许多发作性或慢性头晕的患者中,症状很低,不会显著限制驾驶能力,也不会在头晕发作时有控制地停止主动驾驶。相比之下,与癫痫发作相关的其他疾病,如认知和意识障碍,如癫痫,则不那么严格(对于执照类别组1的驾驶员,无癫痫发作的间隔时间取决于癫痫发作的类型或触发时间为3个月至1年),尽管这些驾驶员肯定没有能力在癫痫发作时驾驶。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Schwindel, von der Fahreignung mit Führerschein zum Führerschein ohne Fahreignung: Sind die aktuellen Leitlinien gerechtfertigt?
Zusammenfassung Die seit dem Jahre 2014 gültigen und verpflichtend anzuwendenden Begutachtungsleitlinien zur Fahreignung von Patienten mit Schwindel und Gleichgewichtsstörungen (dort „Störungen des Gleichgewichtssinnes“ genannt) werden kritisch diskutiert. Bei allem Respekt vor der sorgfältigen Arbeit der Expertenkommission, die die Begutachtungsleitlinien erstellt hat – die international nicht ihresgleichen haben – halten wir eine Überarbeitung der geltenden Leitlinien für erforderlich. Die Auflagen für Schwindel und Gleichgewichtsstörungen sind unserer Ansicht nach aufgrund der langjährigen Arbeit im Deutschen Schwindel- und Gleichgewichtszentrum der LMU München zu streng und die geforderten beschwerdefreien Intervalle zu lang. Die geltenden Begutachtungsleitlinien schreiben für Fahrer der Fahrerlaubnisklasse Gruppe 1 („Privatfahrer“) zum Beispiel vor: 1) bei M. Menière (Attacken ohne Prodromi) eine Attackenfreiheit von 2 Jahren, bevor Autofahren wieder möglich ist; 2) bei vestibulärer Migräne ohne Prodromi eine Attackenfreiheit von 3 Jahren. Für Fahrer der Fahrerlaubnisklassen Gruppe 1 und 2 („Berufsfahrer“) gilt: 3) bei bilateraler Vestibulopathie in der Regel keine Fahreignung; 4) bei zentral-vestibulären Schwindelformen bzw. Okulomotorikstörungen wie Downbeat- oder Upbeat-Nystagmussyndromen ebenfalls in der Regel keine Fahreignung; 5) bei funktionellen (psychogenen) Schwindelformen (z. B. phobischer Schwankschwindel) ist die Fahreignung für Fahrer der Fahrerlaubnisklasse Gruppe 1 nicht gegeben, wenn Schwindel beim Fahren auftritt, für Fahrer der Fahrerlaubnisklasse Gruppe 2 besteht in der Regel keine Fahreignung. Bei vielen Patienten mit episodischem oder chronischem Schwindel sind jedoch die Symptome so gering, dass sie die Fahrtüchtigkeit nicht relevant einschränken oder bei einer Schwindelattacke eine kontrollierte Beendigung des aktiven Fahrens erlauben. Im Vergleich dazu sind die Auflagen für andere Erkrankungen, die mit anfallsartigen Kognitions- und Bewusstseinsstörungen einhergehen wie den Epilepsien, weniger streng (für Fahrer der Fahrerlaubnisklasse Gruppe 1 anfallsfreie Intervalle in Abhängigkeit von der Art bzw. Auslösung des Anfalls 3 Monate bis 1 Jahr), obwohl bei diesen die Fahrtüchtigkeit im Anfall sicher nicht gegeben ist.
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Aktuelle Neurologie 医学-临床神经学
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