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Die Entwicklung im vergangenen Jahr sind insbesondere auch auf das positive globale Wirtschaftsklima zurückzuführen, trotz wachsender Unsicherheiten über die weitere Entwicklung des Welthandels, der für die exportorientierte deutsche Wirtschaft von besonderer Bedeutung ist. Institutionell haben sich auch aufgrund des Bundestagswahlkampfs wenige Änderungen ergeben, wenn man einmal vom Thema Leiharbeit/Zeitarbeit und dem Entgelttransparenzgesetz absieht. Die Politik der vergangenen Jahre wirkt sich allerdings weiterhin aus. So ist der Mindestlohn beispielsweise zum 1. Januar 2017, also nach zwei Jahren, von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde bundesweit angestiegen. 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Rückblick auf die Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2017
Das Jahr 2017 war erneut ein Jahr des Rekordstandes, was die Zahl der Erwerbstätigen angeht. Auch die Zahl der geleisteten bezahlten Arbeitsstunden, das sogenannte Arbeitsvolumen, hat den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht, während die Arbeitslosigkeit weiter gesunken ist. Auf der Ebene der Gesamtindikatoren beobachten wir also eine sehr positive Entwicklung. Damit einher geht auch ein bemerkenswertes Wachstum der BruttoNominallöhne, wenngleich aufgrund des moderaten Anziehens der Inflation die Reallöhne allerdings nicht ganz Schritt halten können. Insgesamt konnten wir im vergangenen Jahrzehnt eine „normalere“ Entwicklung der Löhne beobachten, vor allem im Vergleich zu den 2000er Jahren, was in der Folge zu einer Stabilisierung der Lohnstückkosten geführt hat. Die Entwicklung im vergangenen Jahr sind insbesondere auch auf das positive globale Wirtschaftsklima zurückzuführen, trotz wachsender Unsicherheiten über die weitere Entwicklung des Welthandels, der für die exportorientierte deutsche Wirtschaft von besonderer Bedeutung ist. Institutionell haben sich auch aufgrund des Bundestagswahlkampfs wenige Änderungen ergeben, wenn man einmal vom Thema Leiharbeit/Zeitarbeit und dem Entgelttransparenzgesetz absieht. Die Politik der vergangenen Jahre wirkt sich allerdings weiterhin aus. So ist der Mindestlohn beispielsweise zum 1. Januar 2017, also nach zwei Jahren, von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde bundesweit angestiegen. Dieser gilt weiterhin für jeden, allerdings mit einigen Ausnahmen etwa bei Auszubildenden und Langzeitarbeitslosen, wobei einige Übergangsregeln für bestimmte Beschäftigungsgruppen – etwa für Zeitungszusteller/-innen und Branchen mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen wie die Fleischbranche, die Zeitarbeit oder die Landwirtschaft – nun seit letztem Jahr