欧洲联盟通过预算法和控制管理行政行动

Q4 Social Sciences
Verwaltung Pub Date : 2018-04-01 DOI:10.3790/VERW.51.2.153
F. Meinel
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Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage nach der gegenwartigen Leistungsfahigkeit und der Zukunft des Modells der Gemeinsamen Mittelverwaltung nach Art. 59 EHO und der VO 1303/2013, nach dessen Grundidee den Mitgliedstaaten die dezentrale Finanzierungskompetenz ubertragen wird, die Kommission aber die politische Haushaltsverantwortung behalt und dafur uber eine Reihe von Kontroll-, Aufsichts-, Mitsteuerungs- und Sanktionsbefugnissen verfugt. Dieses Modell ist aber inzwischen in einer schweren institutionellen Krise: Dem Haushaltsrecht sind in den letzten anderthalb Jahrzehnten sowohl im Recht der Struktur- und Investitionsfonds als auch beispielsweise bei der Finanzierung der Migrations- und Grenzsicherungspolitik politische Aufgaben zugefallen, die das unpolitisch-administrative Vollzugsmodell grundsatzlich in Frage stellen. 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摘要

与德国不同,欧洲预算法有着一系列特殊的特征。它在今天的形象中是一项非常新兴的法律,1999—2002年是在普罗迪·基诺克改革中诞生的。它没有意识到作为德国预算法形式的内涵法和外语法分离,因此它就成为了欧盟物力部的实质管理法。对欧盟资金的使用来说,它同时提供了欧盟委员会自身的监督职能作为对违法程序的使用。欧洲的联邦预算法依然在欧洲的奥贡经济、社会、领土和政治不对称方面作了典型的反应:中心和外围国家同行政系统之间的联系。在贡献的问题gegenwartigen Leistungsfahigkeit和共同的未来模式Mittelverwaltung种. 59 EHO后VO 1303/2013后,其理念就是会员国分散Finanzierungskompetenz ubertragen将委员会,但政治Haushaltsverantwortung留着和uber得到一系列的控制、监督、Mitsteuerungs Sanktionsbefugnissen verfugt .这个模型但是现在严重的体制危机:Haushaltsrecht过去一年半时间里,几十年——不管是对结构和投资基金等融资方面的认识和Grenzsicherungspolitik政治任务了,unpolitisch-administrative Vollzugsmodell grundsatzlich质疑.这些情况的合法性和合法性…都来自于当前法律体系在控制板动员力日增是无止境的。欧洲预算法改革的政治前景
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Die Steuerung des Verwaltungshandelns durch Haushaltsrecht und Haushaltskontrolle in der Europäischen Union
Das europaische Haushaltsrecht zeichnet sich im Vergleich mit dem deutschen durch eine Reihe von Besonderheiten aus: Es ist in seiner heutigen Gestalt ein sehr junges, im Grunde erst im Zuge der Prodi-Kinnock-Reformen 1999–2002 entstandenes Recht. Es kennt die fur das deutsche Haushaltsrecht charakteristische Trennung von Innenrecht und Ausenrecht nicht und ist deswegen selbst materielles Verwaltungsrecht der Leistungsverwaltung der Union. Soweit es um die Verwendung von Unionsmitteln geht, erfullt es zugleich Funktionen eines Aufsichtsrechts der Kommission auserhalb des Vertragsverletzungsverfahrens. Schlieslich werden im europaischen Haushaltsrecht in exemplarischer Weise die okonomischen, sozialen, territorialen und politischen Asymmetrien der Union verarbeitet, kurz: das Verhaltnis von Zentrum und Peripherie im Verwaltungsverbund. Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage nach der gegenwartigen Leistungsfahigkeit und der Zukunft des Modells der Gemeinsamen Mittelverwaltung nach Art. 59 EHO und der VO 1303/2013, nach dessen Grundidee den Mitgliedstaaten die dezentrale Finanzierungskompetenz ubertragen wird, die Kommission aber die politische Haushaltsverantwortung behalt und dafur uber eine Reihe von Kontroll-, Aufsichts-, Mitsteuerungs- und Sanktionsbefugnissen verfugt. Dieses Modell ist aber inzwischen in einer schweren institutionellen Krise: Dem Haushaltsrecht sind in den letzten anderthalb Jahrzehnten sowohl im Recht der Struktur- und Investitionsfonds als auch beispielsweise bei der Finanzierung der Migrations- und Grenzsicherungspolitik politische Aufgaben zugefallen, die das unpolitisch-administrative Vollzugsmodell grundsatzlich in Frage stellen. Eine deswegen an sich folgerichtige, starkere direkte haushaltsrechtliche Steuerung durch die Kommission wird jedoch durch den gegenwartigen Rechtszustand strukturell unterlaufen. Die immer starkere Mobilisierung der Kontrollschiene fuhrt zu nichtintendierten Effekten. Der Beitrag diskutiert schlieslich Auswege aus der gegenwartigen Situation und zeigt die politischen Perspektiven einer Reform des europaischen Haushaltsrechts auf.
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