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Schulpflicht für alle – Zweck oder Mittel? Der verfassungsrechtliche Rahmen für schulische Bildung und Chancen(un)gleichheit vor und nach der Pandemie
Verfassungsrechtlich werden Bildung und Chancengleichheit in Deutschland von der Schulpflicht her gedacht, die wiederum als Ausdruck des staatlichen Bildungs-, Erziehungs- und Integrationsauftrags verstanden und bislang weitgehend mit einer Schulbesuchspflicht gleichgesetzt wird. Die in der Pandemie gesammelten Erfahrungen erschüttern diese Sichtweise und fordern zu einer Neubewertung der verfassungsrechtlichen Grundlage staatlichen Schulehaltens heraus. Sie ergibt, dass sich Schule rechtlich nicht mehr sinnvoll von der Schulpflicht, sondern vom Recht auf Bildung und einer (bedingten) Pflicht zu Bildung her denken lässt.