{"title":"就在此时,政府批准了这19号工程","authors":"","doi":"10.1055/a-1952-5550","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"COVID-19 kann als Berufskrankheit (BK 3101 nach Anlage 1 der BKV) anerkannt werden, wenn die Versicherten infolge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einer gegenüber der Allgemeinbevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind. Dies trifft für Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, Seniorenwohnheime), in Laboratorien und bei sogenannten „anderen Tätigkeiten“ (zum Beispiel Friseurinnen und Friseure oder Optikerinnen und Optikern) zu. Voraussetzungen für die Anerkennung sind: ▪ Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen bzw. Patientenmaterialien im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ▪ klinische Symptome ▪ positiver PCR-Test","PeriodicalId":520772,"journal":{"name":"RoFo : Fortschritte auf dem Gebiete der Rontgenstrahlen und der Nuklearmedizin","volume":" ","pages":"1382-1383"},"PeriodicalIF":1.7000,"publicationDate":"2022-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall.\",\"authors\":\"\",\"doi\":\"10.1055/a-1952-5550\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"COVID-19 kann als Berufskrankheit (BK 3101 nach Anlage 1 der BKV) anerkannt werden, wenn die Versicherten infolge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einer gegenüber der Allgemeinbevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind. Dies trifft für Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, Seniorenwohnheime), in Laboratorien und bei sogenannten „anderen Tätigkeiten“ (zum Beispiel Friseurinnen und Friseure oder Optikerinnen und Optikern) zu. Voraussetzungen für die Anerkennung sind: ▪ Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen bzw. Patientenmaterialien im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ▪ klinische Symptome ▪ positiver PCR-Test\",\"PeriodicalId\":520772,\"journal\":{\"name\":\"RoFo : Fortschritte auf dem Gebiete der Rontgenstrahlen und der Nuklearmedizin\",\"volume\":\" \",\"pages\":\"1382-1383\"},\"PeriodicalIF\":1.7000,\"publicationDate\":\"2022-12-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"RoFo : Fortschritte auf dem Gebiete der Rontgenstrahlen und der Nuklearmedizin\",\"FirstCategoryId\":\"3\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.1055/a-1952-5550\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"2022/11/29 0:00:00\",\"PubModel\":\"Epub\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"RoFo : Fortschritte auf dem Gebiete der Rontgenstrahlen und der Nuklearmedizin","FirstCategoryId":"3","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1055/a-1952-5550","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"2022/11/29 0:00:00","PubModel":"Epub","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall.
COVID-19 kann als Berufskrankheit (BK 3101 nach Anlage 1 der BKV) anerkannt werden, wenn die Versicherten infolge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einer gegenüber der Allgemeinbevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind. Dies trifft für Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, Seniorenwohnheime), in Laboratorien und bei sogenannten „anderen Tätigkeiten“ (zum Beispiel Friseurinnen und Friseure oder Optikerinnen und Optikern) zu. Voraussetzungen für die Anerkennung sind: ▪ Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen bzw. Patientenmaterialien im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ▪ klinische Symptome ▪ positiver PCR-Test