[协议应用作为一种可理解的格式和系统化的提升体验]。

Reinhard Saller, Beat Meier
{"title":"[协议应用作为一种可理解的格式和系统化的提升体验]。","authors":"Reinhard Saller, Beat Meier","doi":"10.1159/000089829","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die Verfugbarkeit von nachvollziehbar dokumentierten Daten aus der unmittelbaren Behandlungssituation ist wohl fur jeden therapeutisch tatigen Arzt wunschenswert. Um die Behandlungssituation zu erforschen und erfassen, wird eine Reihe von Studientypen verwendet. In der vorliegenden Nummer der Forschenden Komplementarmedizin wird ein solcher Studientyp fur Phytotherapeutika entsprechend dem Schweizerischen Heilmittelgesetz aufgegriffen und eine Arbeit mit «Anwendungsbelegen» veroffentlicht [1]. Anwendungsbelege konnen sowohl bei pflanzlichen Monopraparaten wie auch bei Kombinationsarzneimitteln eine relevante Rolle spielen, desgleichen beim Nachweis der pharmazeutischen Aquivalenz zweier pflanzlicher Arzneimittel und beim Vertraglichkeitsnachweis. Charakterisierung und Funktion der Anwendungsbelege werden in der so genannten Phytoanleitung der Swissmedic von 2004 [2] naher erlautert. In den Vorbemerkungen zu «Klinische Dokumentation» werden der mogliche Stellenwert und die mogliche Aussagekraft dargelegt: «Art und Ausmass der erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Zusammensetzung des Arzneimittels, der Sicherheit und Unbedenklichkeit und der beantragten Indikation. Das Institut bestimmt im Einzelfall, welche Unterlagen zum Nachweis von Sicherheit und Wirksamkeit erforderlich sind und orientiert sich dabei an den nachfolgend dargelegten Kriterien. Die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen steigen, wenn genaue und uberprufbare Indikationen – gemass einem klinisch kontrollierten Wirksamkeitsbeleg, wie: ‹XY wirkt bei ...› oder ‹wirksam gegen ...› – beansprucht werden, bzw. das Arzneimittel zur Behandlung oder Vorbeugung schwerer Krankheitszustande empfohlen wird. Bei Arzneimitteln zur Behandlung von Befindlichkeitsstorungen und bei Beanspruchung traditioneller Anwendungsgebiete (z.B. ‹wird traditionsgemass verwendet bei ...› oder ‹unterstutzend bei ...›), sind die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen geringer (vgl. z.B. Teil IV Bst. C Ziff. 3 ‹traditionell verwendete pflanzliche Arzneimittel›).» Im Teil «IV B: Vorlage von eigenen klinischen Prufungen (Phase I–IV) bzw. Anwendungsbelegen» wird ausgefuhrt: «Bei pflanzlichen Arzneimitteln, deren Wirksamkeit nicht auf kontrollierten klinischen Studien, wohl aber auf ausreichenden wissenschaftlichen Grundlagen und Belegen uber die klinische Erfahrung beruht und deren Nutzen-Risiko-Evaluation positiv ausfallt, konnen Anwendungsbelege unter den Voraussetzungen von Artikel 9 Absatz 1 VAZV in der Regel zum Beleg der Wirksamkeit und/oder der Vertraglichkeit in der beanspruchten Indikation und Dosierung allein ausreichend sein. Die Indikation ist bei solchen Arzneimitteln auf die Behandlung/Vorbeugung von leichten Krankheiten bzw. auf Befindlichkeitsstorungen und die Beanspruchung traditioneller Anwendungsgebiete (z.B. ‹wird traditionsgemass verwendet bei ...› oder ‹unterstutzend bei ...›) beschrankt. Anwendungsbelege konnen auch erganzend zum Beleg der Wirksamkeit und Sicherheit vorgelegt werden, wenn: – durch einen allgemeinen Bezug auf eine wissenschaftliche Monographie (vergleiche Anhang II dieser Anleitung) die Wirksamkeit und Sicherheit der speziellen pflanzlichen Zubereitung oder der galenischen Formulierung (Hilfsstoffzusammensetzung) nicht ausreichend belegt werden kann; – die pharmazeutische Aquivalenz nach Teil IV Buchstabe A Ziffer 1 nur in Teilaspekten nachgewiesen werden kann oder – der bibliographische Beleg der Wirksamkeit nach Teil IV Buchstabe C nur teilweise erbracht werden kann.» Anwendungsbelege bzw. Anwendungsbeobachtungen sind klinische Studien. Fur die praktische Durchfuhrung wird ausgefuhrt: «Anwendungsbelege beinhalten die protokollierte Verabreichung des zur Zulassung angemeldeten Arzneimittels durch die Pruferin oder den Prufer an Patientinnen und Patienten bei den angemeldeten Indikationen / Anwendungsmoglichkeiten sowie in der vorgesehenen Dosierung. Sie haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:","PeriodicalId":80278,"journal":{"name":"Forschende Komplementarmedizin und klassische Naturheilkunde = Research in complementary and natural classical medicine","volume":"12 6","pages":"312-3"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2005-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"https://sci-hub-pdf.com/10.1159/000089829","citationCount":"1","resultStr":"{\"title\":\"[Protocol application as an understandable format and systematic elevated experiences].\",\"authors\":\"Reinhard Saller, Beat Meier\",\"doi\":\"10.1159/000089829\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Die Verfugbarkeit von nachvollziehbar dokumentierten Daten aus der unmittelbaren Behandlungssituation ist wohl fur jeden therapeutisch tatigen Arzt wunschenswert. Um die Behandlungssituation zu erforschen und erfassen, wird eine Reihe von Studientypen verwendet. In der vorliegenden Nummer der Forschenden Komplementarmedizin wird ein solcher Studientyp fur Phytotherapeutika entsprechend dem Schweizerischen Heilmittelgesetz aufgegriffen und eine Arbeit mit «Anwendungsbelegen» veroffentlicht [1]. Anwendungsbelege konnen sowohl bei pflanzlichen Monopraparaten wie auch bei Kombinationsarzneimitteln eine relevante Rolle spielen, desgleichen beim Nachweis der pharmazeutischen Aquivalenz zweier pflanzlicher Arzneimittel und beim Vertraglichkeitsnachweis. Charakterisierung und Funktion der Anwendungsbelege werden in der so genannten Phytoanleitung der Swissmedic von 2004 [2] naher erlautert. In den Vorbemerkungen zu «Klinische Dokumentation» werden der mogliche Stellenwert und die mogliche Aussagekraft dargelegt: «Art und Ausmass der erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Zusammensetzung des Arzneimittels, der Sicherheit und Unbedenklichkeit und der beantragten Indikation. Das Institut bestimmt im Einzelfall, welche Unterlagen zum Nachweis von Sicherheit und Wirksamkeit erforderlich sind und orientiert sich dabei an den nachfolgend dargelegten Kriterien. Die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen steigen, wenn genaue und uberprufbare Indikationen – gemass einem klinisch kontrollierten Wirksamkeitsbeleg, wie: ‹XY wirkt bei ...› oder ‹wirksam gegen ...› – beansprucht werden, bzw. das Arzneimittel zur Behandlung oder Vorbeugung schwerer Krankheitszustande empfohlen wird. Bei Arzneimitteln zur Behandlung von Befindlichkeitsstorungen und bei Beanspruchung traditioneller Anwendungsgebiete (z.B. ‹wird traditionsgemass verwendet bei ...› oder ‹unterstutzend bei ...›), sind die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen geringer (vgl. z.B. Teil IV Bst. C Ziff. 3 ‹traditionell verwendete pflanzliche Arzneimittel›).» Im Teil «IV B: Vorlage von eigenen klinischen Prufungen (Phase I–IV) bzw. Anwendungsbelegen» wird ausgefuhrt: «Bei pflanzlichen Arzneimitteln, deren Wirksamkeit nicht auf kontrollierten klinischen Studien, wohl aber auf ausreichenden wissenschaftlichen Grundlagen und Belegen uber die klinische Erfahrung beruht und deren Nutzen-Risiko-Evaluation positiv ausfallt, konnen Anwendungsbelege unter den Voraussetzungen von Artikel 9 Absatz 1 VAZV in der Regel zum Beleg der Wirksamkeit und/oder der Vertraglichkeit in der beanspruchten Indikation und Dosierung allein ausreichend sein. Die Indikation ist bei solchen Arzneimitteln auf die Behandlung/Vorbeugung von leichten Krankheiten bzw. auf Befindlichkeitsstorungen und die Beanspruchung traditioneller Anwendungsgebiete (z.B. ‹wird traditionsgemass verwendet bei ...› oder ‹unterstutzend bei ...›) beschrankt. Anwendungsbelege konnen auch erganzend zum Beleg der Wirksamkeit und Sicherheit vorgelegt werden, wenn: – durch einen allgemeinen Bezug auf eine wissenschaftliche Monographie (vergleiche Anhang II dieser Anleitung) die Wirksamkeit und Sicherheit der speziellen pflanzlichen Zubereitung oder der galenischen Formulierung (Hilfsstoffzusammensetzung) nicht ausreichend belegt werden kann; – die pharmazeutische Aquivalenz nach Teil IV Buchstabe A Ziffer 1 nur in Teilaspekten nachgewiesen werden kann oder – der bibliographische Beleg der Wirksamkeit nach Teil IV Buchstabe C nur teilweise erbracht werden kann.» Anwendungsbelege bzw. Anwendungsbeobachtungen sind klinische Studien. Fur die praktische Durchfuhrung wird ausgefuhrt: «Anwendungsbelege beinhalten die protokollierte Verabreichung des zur Zulassung angemeldeten Arzneimittels durch die Pruferin oder den Prufer an Patientinnen und Patienten bei den angemeldeten Indikationen / Anwendungsmoglichkeiten sowie in der vorgesehenen Dosierung. Sie haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:\",\"PeriodicalId\":80278,\"journal\":{\"name\":\"Forschende Komplementarmedizin und klassische Naturheilkunde = Research in complementary and natural classical medicine\",\"volume\":\"12 6\",\"pages\":\"312-3\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2005-12-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"https://sci-hub-pdf.com/10.1159/000089829\",\"citationCount\":\"1\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Forschende Komplementarmedizin und klassische Naturheilkunde = Research in complementary and natural classical medicine\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.1159/000089829\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Forschende Komplementarmedizin und klassische Naturheilkunde = Research in complementary and natural classical medicine","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1159/000089829","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 1

摘要

本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
[Protocol application as an understandable format and systematic elevated experiences].
Die Verfugbarkeit von nachvollziehbar dokumentierten Daten aus der unmittelbaren Behandlungssituation ist wohl fur jeden therapeutisch tatigen Arzt wunschenswert. Um die Behandlungssituation zu erforschen und erfassen, wird eine Reihe von Studientypen verwendet. In der vorliegenden Nummer der Forschenden Komplementarmedizin wird ein solcher Studientyp fur Phytotherapeutika entsprechend dem Schweizerischen Heilmittelgesetz aufgegriffen und eine Arbeit mit «Anwendungsbelegen» veroffentlicht [1]. Anwendungsbelege konnen sowohl bei pflanzlichen Monopraparaten wie auch bei Kombinationsarzneimitteln eine relevante Rolle spielen, desgleichen beim Nachweis der pharmazeutischen Aquivalenz zweier pflanzlicher Arzneimittel und beim Vertraglichkeitsnachweis. Charakterisierung und Funktion der Anwendungsbelege werden in der so genannten Phytoanleitung der Swissmedic von 2004 [2] naher erlautert. In den Vorbemerkungen zu «Klinische Dokumentation» werden der mogliche Stellenwert und die mogliche Aussagekraft dargelegt: «Art und Ausmass der erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Zusammensetzung des Arzneimittels, der Sicherheit und Unbedenklichkeit und der beantragten Indikation. Das Institut bestimmt im Einzelfall, welche Unterlagen zum Nachweis von Sicherheit und Wirksamkeit erforderlich sind und orientiert sich dabei an den nachfolgend dargelegten Kriterien. Die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen steigen, wenn genaue und uberprufbare Indikationen – gemass einem klinisch kontrollierten Wirksamkeitsbeleg, wie: ‹XY wirkt bei ...› oder ‹wirksam gegen ...› – beansprucht werden, bzw. das Arzneimittel zur Behandlung oder Vorbeugung schwerer Krankheitszustande empfohlen wird. Bei Arzneimitteln zur Behandlung von Befindlichkeitsstorungen und bei Beanspruchung traditioneller Anwendungsgebiete (z.B. ‹wird traditionsgemass verwendet bei ...› oder ‹unterstutzend bei ...›), sind die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen geringer (vgl. z.B. Teil IV Bst. C Ziff. 3 ‹traditionell verwendete pflanzliche Arzneimittel›).» Im Teil «IV B: Vorlage von eigenen klinischen Prufungen (Phase I–IV) bzw. Anwendungsbelegen» wird ausgefuhrt: «Bei pflanzlichen Arzneimitteln, deren Wirksamkeit nicht auf kontrollierten klinischen Studien, wohl aber auf ausreichenden wissenschaftlichen Grundlagen und Belegen uber die klinische Erfahrung beruht und deren Nutzen-Risiko-Evaluation positiv ausfallt, konnen Anwendungsbelege unter den Voraussetzungen von Artikel 9 Absatz 1 VAZV in der Regel zum Beleg der Wirksamkeit und/oder der Vertraglichkeit in der beanspruchten Indikation und Dosierung allein ausreichend sein. Die Indikation ist bei solchen Arzneimitteln auf die Behandlung/Vorbeugung von leichten Krankheiten bzw. auf Befindlichkeitsstorungen und die Beanspruchung traditioneller Anwendungsgebiete (z.B. ‹wird traditionsgemass verwendet bei ...› oder ‹unterstutzend bei ...›) beschrankt. Anwendungsbelege konnen auch erganzend zum Beleg der Wirksamkeit und Sicherheit vorgelegt werden, wenn: – durch einen allgemeinen Bezug auf eine wissenschaftliche Monographie (vergleiche Anhang II dieser Anleitung) die Wirksamkeit und Sicherheit der speziellen pflanzlichen Zubereitung oder der galenischen Formulierung (Hilfsstoffzusammensetzung) nicht ausreichend belegt werden kann; – die pharmazeutische Aquivalenz nach Teil IV Buchstabe A Ziffer 1 nur in Teilaspekten nachgewiesen werden kann oder – der bibliographische Beleg der Wirksamkeit nach Teil IV Buchstabe C nur teilweise erbracht werden kann.» Anwendungsbelege bzw. Anwendungsbeobachtungen sind klinische Studien. Fur die praktische Durchfuhrung wird ausgefuhrt: «Anwendungsbelege beinhalten die protokollierte Verabreichung des zur Zulassung angemeldeten Arzneimittels durch die Pruferin oder den Prufer an Patientinnen und Patienten bei den angemeldeten Indikationen / Anwendungsmoglichkeiten sowie in der vorgesehenen Dosierung. Sie haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
求助全文
通过发布文献求助,成功后即可免费获取论文全文。 去求助
来源期刊
自引率
0.00%
发文量
0
×
引用
GB/T 7714-2015
复制
MLA
复制
APA
复制
导出至
BibTeX EndNote RefMan NoteFirst NoteExpress
×
提示
您的信息不完整,为了账户安全,请先补充。
现在去补充
×
提示
您因"违规操作"
具体请查看互助需知
我知道了
×
提示
确定
请完成安全验证×
copy
已复制链接
快去分享给好友吧!
我知道了
右上角分享
点击右上角分享
0
联系我们:info@booksci.cn Book学术提供免费学术资源搜索服务,方便国内外学者检索中英文文献。致力于提供最便捷和优质的服务体验。 Copyright © 2023 布克学术 All rights reserved.
京ICP备2023020795号-1
ghs 京公网安备 11010802042870号
Book学术文献互助
Book学术文献互助群
群 号:481959085
Book学术官方微信