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Aufteilung von Gesamtvergütungen bei immateriellen Wirtschaftsgütern — Veranlassungszusammenhang bei vergleichbaren Wertbeiträgen
Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Marken- oder Patentrechte werden oftmals im Bündel übertragen oder lizenziert. Regelmäßig bedarf es einer Aufteilung, etwa wenn nur ein Teil der Vergütung der beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Die zugrunde liegenden steuerlichen Fragen sind bislang wenig behandelt. Anhand der sog. Registerfälle werden Umfang der beschränkten Steuerpflicht sowie Fragen der Aufteilung diskutiert. Dabei wird der Fokus auf Fälle gelegt, in denen sich der Schutzbereich der relevanten Rechte überlagert.