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Entwicklungen und Besonderheiten zum Gestaltungsmissbrauch in Österreich
In Anbetracht der Gesetzgebung der EU und auf nationaler Ebene, die BEPS-Maßnahmen und die globale Mindestbesteuerung der Pillar 2 umsetzt, ist die Frage gerechtfertigt, ob die Missbrauchsbestimmung des § 22 Bundesabgabenordnung (BAO) überhaupt noch relevant ist. Die klare Antwort ist: ja, insbesondere bei Ausschüttungen ins Ausland, bei möglicherweise meldepflichtigen Transaktionen nach DAC6 oder bei Umstrukturierungen, die grenzüberschreitende Folgen haben. Zudem zeigt nicht nur die nationale Rechtsprechung die Aktualität des Themas, sondern auch jüngere Entscheidungen des EuGH. Dieser Beitrag gibt einen Einblick in die Entwicklungen des Abgabenmissbrauchs der nahen Vergangenheit und welche Schlüsse sich daraus für die Praxis in Österreich ergeben auch aus finanzstrafrechtlicher Sicht.