{"title":"关于 2024 年合伙企业税收的思考","authors":"U. Prinz","doi":"10.9785/fr-2024-1061402","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"\n Gottfried E. Breuninger, dem dieser Betrag in hoher Wertschätzung und jahrzehntelanger kollegialer Zusammenarbeit gewidmet ist, hat sich in seiner im Jahre 1991 veröffentlichten Doktorarbeit an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit der „BGB-Gesellschaft als Rechtssubjekt im Wirtschaftsverkehr“ befasst. Der Streit um die Rechtsnatur der Gesamthandsgesellschaft mit ihren mitgliedschaftsrechtlichen und vermögensrechtlichen Aspekten sowie den sehr facettenreichen rechtstatsächlichen Erscheinungsformen stand im Mittelpunkt. Mehr als 30 Jahre später hat seine damalige Doktorarbeit weiter und erneut hohe Aktualität. Denn der gesellschaftsrechtliche Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)“ vom 10.8.2021 vor allem das Recht der GbR als Grundform gemeinsamer wirtschaftlicher Zweckverfolgung mit Wirkung ab dem Jahre 2024 auf die Höhe der Zeit gebracht und im Zuge dessen das gesellschaftsrechtliche Gesamthandsprinzip aufgegeben. Zugleich wurde dadurch bei den in der Gedankenwelt der transparenten Mitunternehmerbesteuerung verwurzelten Steuerrechtlern einiges an Unruhe geschaffen. Denn die gesellschaftsrechtliche Gesamthand findet in etlichen Steuernormen wegweisend Erwähnung, was zu Verständnisfriktionen zwischen Gesellschafts- und Steuerrecht führen könnte und zudem den Dualismus der Unternehmensbesteuerung mit Trennungs- und Transparenzprinzip berührt. Manche Kommentatoren der Entwicklung vermuten dagegen mit Blick auf das Infragestellen steuerrechtlicher Grundlagen der Personengesellschaften einen „Sturm im Wasserglas“. Der Steuergesetzgeber hat nun klugerweise im Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 einige steuerliche MoPeG-Folgefragen gelöst. Dies ist Anlass, zu Ehren von Gottfried Breuninger einen Blick auf die Personengesellschaftsbesteuerung im Jahre 2024 zu werfen.","PeriodicalId":507582,"journal":{"name":"FinanzRundschau","volume":"226 17","pages":""},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2024-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Gedanken zur Personengesellschaftsbesteuerung im Jahre 2024\",\"authors\":\"U. Prinz\",\"doi\":\"10.9785/fr-2024-1061402\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"\\n Gottfried E. Breuninger, dem dieser Betrag in hoher Wertschätzung und jahrzehntelanger kollegialer Zusammenarbeit gewidmet ist, hat sich in seiner im Jahre 1991 veröffentlichten Doktorarbeit an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit der „BGB-Gesellschaft als Rechtssubjekt im Wirtschaftsverkehr“ befasst. Der Streit um die Rechtsnatur der Gesamthandsgesellschaft mit ihren mitgliedschaftsrechtlichen und vermögensrechtlichen Aspekten sowie den sehr facettenreichen rechtstatsächlichen Erscheinungsformen stand im Mittelpunkt. Mehr als 30 Jahre später hat seine damalige Doktorarbeit weiter und erneut hohe Aktualität. Denn der gesellschaftsrechtliche Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)“ vom 10.8.2021 vor allem das Recht der GbR als Grundform gemeinsamer wirtschaftlicher Zweckverfolgung mit Wirkung ab dem Jahre 2024 auf die Höhe der Zeit gebracht und im Zuge dessen das gesellschaftsrechtliche Gesamthandsprinzip aufgegeben. Zugleich wurde dadurch bei den in der Gedankenwelt der transparenten Mitunternehmerbesteuerung verwurzelten Steuerrechtlern einiges an Unruhe geschaffen. Denn die gesellschaftsrechtliche Gesamthand findet in etlichen Steuernormen wegweisend Erwähnung, was zu Verständnisfriktionen zwischen Gesellschafts- und Steuerrecht führen könnte und zudem den Dualismus der Unternehmensbesteuerung mit Trennungs- und Transparenzprinzip berührt. Manche Kommentatoren der Entwicklung vermuten dagegen mit Blick auf das Infragestellen steuerrechtlicher Grundlagen der Personengesellschaften einen „Sturm im Wasserglas“. Der Steuergesetzgeber hat nun klugerweise im Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 einige steuerliche MoPeG-Folgefragen gelöst. Dies ist Anlass, zu Ehren von Gottfried Breuninger einen Blick auf die Personengesellschaftsbesteuerung im Jahre 2024 zu werfen.\",\"PeriodicalId\":507582,\"journal\":{\"name\":\"FinanzRundschau\",\"volume\":\"226 17\",\"pages\":\"\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2024-07-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"FinanzRundschau\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.9785/fr-2024-1061402\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"FinanzRundschau","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/fr-2024-1061402","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Gedanken zur Personengesellschaftsbesteuerung im Jahre 2024
Gottfried E. Breuninger, dem dieser Betrag in hoher Wertschätzung und jahrzehntelanger kollegialer Zusammenarbeit gewidmet ist, hat sich in seiner im Jahre 1991 veröffentlichten Doktorarbeit an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit der „BGB-Gesellschaft als Rechtssubjekt im Wirtschaftsverkehr“ befasst. Der Streit um die Rechtsnatur der Gesamthandsgesellschaft mit ihren mitgliedschaftsrechtlichen und vermögensrechtlichen Aspekten sowie den sehr facettenreichen rechtstatsächlichen Erscheinungsformen stand im Mittelpunkt. Mehr als 30 Jahre später hat seine damalige Doktorarbeit weiter und erneut hohe Aktualität. Denn der gesellschaftsrechtliche Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)“ vom 10.8.2021 vor allem das Recht der GbR als Grundform gemeinsamer wirtschaftlicher Zweckverfolgung mit Wirkung ab dem Jahre 2024 auf die Höhe der Zeit gebracht und im Zuge dessen das gesellschaftsrechtliche Gesamthandsprinzip aufgegeben. Zugleich wurde dadurch bei den in der Gedankenwelt der transparenten Mitunternehmerbesteuerung verwurzelten Steuerrechtlern einiges an Unruhe geschaffen. Denn die gesellschaftsrechtliche Gesamthand findet in etlichen Steuernormen wegweisend Erwähnung, was zu Verständnisfriktionen zwischen Gesellschafts- und Steuerrecht führen könnte und zudem den Dualismus der Unternehmensbesteuerung mit Trennungs- und Transparenzprinzip berührt. Manche Kommentatoren der Entwicklung vermuten dagegen mit Blick auf das Infragestellen steuerrechtlicher Grundlagen der Personengesellschaften einen „Sturm im Wasserglas“. Der Steuergesetzgeber hat nun klugerweise im Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 einige steuerliche MoPeG-Folgefragen gelöst. Dies ist Anlass, zu Ehren von Gottfried Breuninger einen Blick auf die Personengesellschaftsbesteuerung im Jahre 2024 zu werfen.