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Die Cloud-Aufsichtsmitteilung von BaFin und Bundesbank: Ein Leitfaden für die IT-Vertragsgestaltung
Zusammenfassung Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Februar 2024 gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank die „Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter“ veröffentlicht. Die Aufsichtsmitteilung ist der Nachfolger der Orientierungshilfe aus 2018 und enthält mit zwei zusätzlichen Kapiteln detaillierte Anforderungen für den Cloud-Bezug. Dieser Beitrag befasst sich mit den inhaltlichen Vorgaben der Aufsichtsmitteilung und bewertet diese anhand ausgewählter Fragen. Dabei hebt er eine mögliche Ausstrahlungswirkung der Mitteilung auf die allgemeine Vertragsgestaltung von IT-Verträgen hervor - auch außerhalb der Finanzbranche.