{"title":"知识产权法:保护人工智能产品的关键?","authors":"Malte Baumann","doi":"10.9785/afp-2024-550302","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Presseveröffentlichungen können Mischerzeugnisse aus menschlich- journalistischen Textbeiträgen und KI-generierten Zusatzinhalten sein. KI-generierte Inhalte genießen zwar nur urheberrechtlichen Werkschutz, wenn der Mensch detaillierte Vorgaben macht und die konkrete Ausgestaltung nicht der Wahrscheinlichkeitsrechnung überlässt. Die KI-generierten Bestandteile wie Texte und Bilder partizipieren aber am Leistungsschutzrecht, das für die Gesamtkomposition der Presseveröffentlichung gewährt wird.","PeriodicalId":503201,"journal":{"name":"AfP","volume":"11 3","pages":"193 - 197"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2024-06-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Presseleistungsschutzrecht: Der Schlüssel zum Schutz KI-generierter Erzeugnisse?\",\"authors\":\"Malte Baumann\",\"doi\":\"10.9785/afp-2024-550302\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Zusammenfassung Presseveröffentlichungen können Mischerzeugnisse aus menschlich- journalistischen Textbeiträgen und KI-generierten Zusatzinhalten sein. KI-generierte Inhalte genießen zwar nur urheberrechtlichen Werkschutz, wenn der Mensch detaillierte Vorgaben macht und die konkrete Ausgestaltung nicht der Wahrscheinlichkeitsrechnung überlässt. Die KI-generierten Bestandteile wie Texte und Bilder partizipieren aber am Leistungsschutzrecht, das für die Gesamtkomposition der Presseveröffentlichung gewährt wird.\",\"PeriodicalId\":503201,\"journal\":{\"name\":\"AfP\",\"volume\":\"11 3\",\"pages\":\"193 - 197\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2024-06-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"AfP\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.9785/afp-2024-550302\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"AfP","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/afp-2024-550302","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Presseleistungsschutzrecht: Der Schlüssel zum Schutz KI-generierter Erzeugnisse?
Zusammenfassung Presseveröffentlichungen können Mischerzeugnisse aus menschlich- journalistischen Textbeiträgen und KI-generierten Zusatzinhalten sein. KI-generierte Inhalte genießen zwar nur urheberrechtlichen Werkschutz, wenn der Mensch detaillierte Vorgaben macht und die konkrete Ausgestaltung nicht der Wahrscheinlichkeitsrechnung überlässt. Die KI-generierten Bestandteile wie Texte und Bilder partizipieren aber am Leistungsschutzrecht, das für die Gesamtkomposition der Presseveröffentlichung gewährt wird.