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Umgehung(sversuche) bei Vorkaufsrechten an Grundstücken
Nicht nur bei drohenden Vorkaufsrechten der öffentlichen Hand, sondern auch bei den gesetzlichen Vorkaufsrechten des Mieters und der Miterben sowie ferner bei rechtsgeschäftlich vereinbarten Vorkaufsrechten wird häufig anlässlich der Veräußerung der betroffenen Immobilie gefragt, wie man das Vorkaufsrecht „vermeiden“ oder zumindest seine Ausübung erschweren könne. Der nachfolgende Beitrag stellt die Grenzen für diesbezügliche Gestaltungen anhand der Rechtsprechung dar und kritisiert ihre teilweise ungenügende Umsetzung.