{"title":"BAND 就 \"急诊改革法草案 \"发表声明","authors":"","doi":"10.1055/a-1107-6358","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Wir begrüßen den Vorschlag ausdrücklich, den Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen, entspricht er doch unserer bereits 1997 geäußerten Forderung. Diese Einordnung bildet den hohen Anspruch an die Qualität medizinischer Versorgung in der außerklinischen Notfallmedizin auch in der Sozialgesetzgebung ab und verlässt die überkommene Einordnung als reine Transportleistung. Sie schließt auch die Chancen zu Veränderungen ein, die sich aus der Einführung des neuen Berufsbildes Notfallsanitäter in der jüngsten Vergangenheit ergeben können.","PeriodicalId":126748,"journal":{"name":"Der Notarzt","volume":" 483","pages":"75 - 77"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-04-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"1","resultStr":"{\"title\":\"BAND-Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“\",\"authors\":\"\",\"doi\":\"10.1055/a-1107-6358\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Wir begrüßen den Vorschlag ausdrücklich, den Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen, entspricht er doch unserer bereits 1997 geäußerten Forderung. Diese Einordnung bildet den hohen Anspruch an die Qualität medizinischer Versorgung in der außerklinischen Notfallmedizin auch in der Sozialgesetzgebung ab und verlässt die überkommene Einordnung als reine Transportleistung. Sie schließt auch die Chancen zu Veränderungen ein, die sich aus der Einführung des neuen Berufsbildes Notfallsanitäter in der jüngsten Vergangenheit ergeben können.\",\"PeriodicalId\":126748,\"journal\":{\"name\":\"Der Notarzt\",\"volume\":\" 483\",\"pages\":\"75 - 77\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2020-04-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"1\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Der Notarzt\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.1055/a-1107-6358\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Der Notarzt","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1055/a-1107-6358","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
BAND-Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“
Wir begrüßen den Vorschlag ausdrücklich, den Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen, entspricht er doch unserer bereits 1997 geäußerten Forderung. Diese Einordnung bildet den hohen Anspruch an die Qualität medizinischer Versorgung in der außerklinischen Notfallmedizin auch in der Sozialgesetzgebung ab und verlässt die überkommene Einordnung als reine Transportleistung. Sie schließt auch die Chancen zu Veränderungen ein, die sich aus der Einführung des neuen Berufsbildes Notfallsanitäter in der jüngsten Vergangenheit ergeben können.