Susanne Kühlthau, R. Oppenheim, P. Förster, Sascha N. Grimm
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Die elektronische Aktie nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz – Eine neue Form der Begebung von Aktien
Bis vor Kurzem war die Begebung elektronischer Aktien in Deutschland nicht möglich. Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) hat sich dies geändert. Dieses sieht die Möglichkeit vor, elektronische Aktien (eAktien) zu begeben. Damit ist ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung des Kapitalmarktes in Deutschland getan. Im Detail werfen die neuen Regelungen zur eAktie aber dennoch Fragen auf.
Der vorliegende Beitrag beschreibt den Weg von der „klassischen“ verbrieften Aktie zur nunmehr funktionell verbrieften, elektronischen Aktie und ordnet die eAktie in das bestehende aktienrechtliche und wertpapierrechtliche System ein. Sodann beleuchtet der Beitrag die Möglichkeiten der Übertragung und Verfügung über die eAktie aus rechtlicher und praktischer Perspektive, bevor abschließend ein Exkurs zum viel beachteten Verbot der Krypto-Inhaberaktie erfolgt.