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摘要
作为当前继承法修订工作的一部分,瑞士议会正在讨论引入一项法定的公司继承完整权。100 多年前,EUGEN HUBER 本人也曾试图引入公司的一般继承权,但以失败告终。回顾历史可以发现,当时出现的问题与今天相同。特别是,如何在不对其他继承人的地位造成过多干扰的情况下实现公司的整体分配,这个问题在当时也是众说纷纭。一方面,对这一争论的历史回溯揭示了与当今修订工作中的争论点令人兴奋的相似之处和对比之处。另一方面,本书特别关注了当时作为其企业遗产法核心的 EUGEN HUBER 心目中的法律制度:社区(《德国民法典》第 336-348 条)。如今,它是否仍可作为灵感、替代或补充的来源,可能将取决于公司继承法的修订结果。
Unternehmenserbrecht – unde venis? Ein historischer Rückblick anlässlich der aktuellen Erbrechtsrevision
Im Rahmen der aktuellen Erbrechtsrevision wird im Schweizerischen Parlament die Einführung eines gesetzlichen Integralzuweisungsanspruchs zur Erhaltung von Unternehmen im Erbgang debattiert. Schon vor über 100 Jahren hatte sich EUGEN HUBER selbst an der Einführung eines solchen allgemeinen Unternehmenserbrechts versucht – und scheiterte knapp. Der historische Rückblick zeigt, dass sich schon damals dieselben Fragen stellten wie heute. Insbesondere die Frage, wie die Integralzuweisung von Unternehmen ermöglicht werden soll, ohne dabei zu stark in die Stellung der übrigen Erben einzugreifen, spaltete auch damals die Gemüter. Die historische Nachzeichnung der Debatte zeigt zum einen spannende Parallelen und Gegensätze zu den heutigen Streitpunkten in den Revisionsbemühungen auf. Zum anderen wird ein besonderes Augenmerk auf ein Rechtsinstitut gerichtet, das EUGEN HUBER damals als Kernstück seines Unternehmenserbrechts im Blick hatte: Die Gemeinderschaft (Art. 336-348 ZGB). Ob sie auch heute noch als Inspirationsquelle, Alternative oder Ergänzung dienen kann, dürfte nicht zuletzt vom Ausgang der Unternehmenserbrechtsrevision abhängen.