Steffi Falk, Meike Richter, Sina Böhme, Josephine Krüger, Thomas Mittlmeier
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Sprunggelenksfrakturen und Osteoporose Sollten wir auch sie als osteoporoseassoziierte Fraktur ansehen?
Einleitung Die Osteoporose verursacht nicht nur einen großen volkswirtschaftlichen Schaden, sondern stellt auch eine deutliche Lebensqualitätseinschränkung für den betroffenen Patienten dar. Die International Osteopororis Foundation (IOF) bezifferte die Anzahl an Osteoporose leidenden Menschen in Deutschland zuletzt mit 5,7 Millionen [1]. Laut dem Hamburger Center for Health Economics ist Osteoporose mit den zugehörigen Frakturen die häufigste Erkrankung bei Frauen über 50 Jahren. In dieser Gruppe ist Osteoporose somit häufiger als Herz-Kreislauf-Erkrankungen [2]. Die Kosten für die osteoporosedingten Folgeerkrankungen wie Frakturversorgung aber auch die damit einhergehende Pflegebedürftigkeit steigen jedes Jahr. Für 2019 betrugen sie für Frakturen in Deutschland nach Schätzungen der IOF 13,8 Mrd. Euro [1]. Dieser Trend wird durch zunehmend immer älter werdende Bevölkerung noch beschleunigt. Diese Zahlen belegen die Dringlichkeit der Verbesserung der Diagnostik. Ein wichtiger Punkt in der Leitlinie stellt hier die Vorfraktur nach Niedrigenergietraumata dar. Unter nichtvertebralen Frakturen kennt die Leitlinie hier jedoch Ausnahmen wie Zehen- oder Schädelfrakturen und nennt auch Knöchelfrakturen. Doch sollten wir nicht auch Sprunggelenksfrakturen als osteoporoseassoziierte Fraktur ansehen?