{"title":"德国人胡扯","authors":"Rainer Beckmann","doi":"10.1007/s00350-023-6598-2","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Der sogenannte ,,Hirntod‘‘ ist in Deutschland als Todeszeichen weitgehend anerkannt. Seine Feststellung anhand von Richtlinien der Bundesärztekammer gilt als sicher. Der Fall einer abgebrochenen ,,Hirntod‘‘-Feststellung aus dem Jahr 2014 zeigt jedoch, dass die damals geltenden Richtlinien korrekturbedürftig waren. Eine genauere Überprüfung der aktuellen Regeln zur Feststellung des ,,Hirntodes‘‘ ergibt, dass auch sie Mängel und Ungereimtheiten enthalten. Insbesondere verstoßen die Richtlinien gegen die Begründungspflicht gem. §16 Abs. 2 S. 2 TPG.","PeriodicalId":18440,"journal":{"name":"Medizinrecht","volume":"276 ","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2023-10-30","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Falsche ,,Hirntod‘‘-Feststellung in Deutschland\",\"authors\":\"Rainer Beckmann\",\"doi\":\"10.1007/s00350-023-6598-2\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Zusammenfassung Der sogenannte ,,Hirntod‘‘ ist in Deutschland als Todeszeichen weitgehend anerkannt. Seine Feststellung anhand von Richtlinien der Bundesärztekammer gilt als sicher. Der Fall einer abgebrochenen ,,Hirntod‘‘-Feststellung aus dem Jahr 2014 zeigt jedoch, dass die damals geltenden Richtlinien korrekturbedürftig waren. Eine genauere Überprüfung der aktuellen Regeln zur Feststellung des ,,Hirntodes‘‘ ergibt, dass auch sie Mängel und Ungereimtheiten enthalten. Insbesondere verstoßen die Richtlinien gegen die Begründungspflicht gem. §16 Abs. 2 S. 2 TPG.\",\"PeriodicalId\":18440,\"journal\":{\"name\":\"Medizinrecht\",\"volume\":\"276 \",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2023-10-30\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Medizinrecht\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.1007/s00350-023-6598-2\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"Q4\",\"JCRName\":\"Nursing\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Medizinrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1007/s00350-023-6598-2","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"Q4","JCRName":"Nursing","Score":null,"Total":0}
Zusammenfassung Der sogenannte ,,Hirntod‘‘ ist in Deutschland als Todeszeichen weitgehend anerkannt. Seine Feststellung anhand von Richtlinien der Bundesärztekammer gilt als sicher. Der Fall einer abgebrochenen ,,Hirntod‘‘-Feststellung aus dem Jahr 2014 zeigt jedoch, dass die damals geltenden Richtlinien korrekturbedürftig waren. Eine genauere Überprüfung der aktuellen Regeln zur Feststellung des ,,Hirntodes‘‘ ergibt, dass auch sie Mängel und Ungereimtheiten enthalten. Insbesondere verstoßen die Richtlinien gegen die Begründungspflicht gem. §16 Abs. 2 S. 2 TPG.
MedizinrechtNursing-Issues, Ethics and Legal Aspects
CiteScore
0.10
自引率
0.00%
发文量
247
期刊介绍:
MedR bietet als führende Fachzeitschrift auf den Gebieten des Medizin- und Gesundheitsrechts ein Forum für integrativen und interdisziplinären Austausch von Recht und Medizin. Wissenschaftlich fundiert präsentiert die Zeitschrift verständliche Abhandlungen zu sämtlichen berufspraktischen, strukturellen und grundlegenden Rechtsfragen des Gesundheitswesens. So informiert MedR umfassend über - das Recht der medizinischen Behandlung - Arzt- und Arzthaftungsrecht - Vertragsarztrecht - Krankenversicherungsrecht - Medizinstrafrecht - Berufs- und Standesrecht der Heilberufe - Krankenhausrecht - Gebührenrecht - Arzneimittel- und Apothekenrecht - Medizinprodukterecht - Pflegerecht - Vertragsgestaltung der Kooperationen im Gesundheitswesen. MedR richtet sich an Juristen und Mediziner. Ein umfangreicher Aufsatzteil ist dem gesamten Spektrum medizinrechtlicher Themen gewidmet. Er schließt die Sicht der betroffenen Angehörigen der Heilberufe ein. Im Rechtsprechungsteil sind wichtige aktuelle Entscheidungen im Volltext abgedruckt und von Experten in einer einführenden Problemstellung aufbereitet. Buchbesprechungen und Mitteilungen runden den hohen Informationsgehalt der Zeitschrift MedR ab.