{"title":"算法Kapitalanlagedienste","authors":"Michael Denga","doi":"10.15375/zbb-2023-0506","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Der Beitrag untersucht den Entwicklungsstand von Angeboten algorithmischer Kapitalanalagedienstleistungen und ordnet diesen in den Rahmen des Aufsichts- und Haftungsrechts ein. Dabei ist festzustellen, dass „intelligente“ Robo Advice-Angebote nicht im Markt anzutreffen sind; weitgehend bleibt es bei einer algorithmischen Unterstützungsfunktion auf Basis überkommener finanzmathematischer Modelle. Während der aufsichtsrechtliche Rahmen bereits gut erschlossen ist, müssen die anzutreffenden Intransparenzen und drohenden Interessenkonflikte besonders sensibel behandelt werden. Zudem sind die spezifisch algorithmenbezogenen Sorgfaltspflichten für die Anbieterhaftung noch nicht abschließend geklärt. Hier wird eine Fernwirkung der künftigen KI-VO entwickelt, womit sowohl dem Gebot bestmöglicher Interessenwahrnehmung zu Gunsten der Kunden genüge getan als auch Rechtssicherheit hergestellt würde.","PeriodicalId":485421,"journal":{"name":"Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft","volume":"14 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2023-10-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Algorithmische Kapitalanlagedienste\",\"authors\":\"Michael Denga\",\"doi\":\"10.15375/zbb-2023-0506\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Zusammenfassung Der Beitrag untersucht den Entwicklungsstand von Angeboten algorithmischer Kapitalanalagedienstleistungen und ordnet diesen in den Rahmen des Aufsichts- und Haftungsrechts ein. Dabei ist festzustellen, dass „intelligente“ Robo Advice-Angebote nicht im Markt anzutreffen sind; weitgehend bleibt es bei einer algorithmischen Unterstützungsfunktion auf Basis überkommener finanzmathematischer Modelle. Während der aufsichtsrechtliche Rahmen bereits gut erschlossen ist, müssen die anzutreffenden Intransparenzen und drohenden Interessenkonflikte besonders sensibel behandelt werden. Zudem sind die spezifisch algorithmenbezogenen Sorgfaltspflichten für die Anbieterhaftung noch nicht abschließend geklärt. Hier wird eine Fernwirkung der künftigen KI-VO entwickelt, womit sowohl dem Gebot bestmöglicher Interessenwahrnehmung zu Gunsten der Kunden genüge getan als auch Rechtssicherheit hergestellt würde.\",\"PeriodicalId\":485421,\"journal\":{\"name\":\"Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft\",\"volume\":\"14 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2023-10-15\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.15375/zbb-2023-0506\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.15375/zbb-2023-0506","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Zusammenfassung Der Beitrag untersucht den Entwicklungsstand von Angeboten algorithmischer Kapitalanalagedienstleistungen und ordnet diesen in den Rahmen des Aufsichts- und Haftungsrechts ein. Dabei ist festzustellen, dass „intelligente“ Robo Advice-Angebote nicht im Markt anzutreffen sind; weitgehend bleibt es bei einer algorithmischen Unterstützungsfunktion auf Basis überkommener finanzmathematischer Modelle. Während der aufsichtsrechtliche Rahmen bereits gut erschlossen ist, müssen die anzutreffenden Intransparenzen und drohenden Interessenkonflikte besonders sensibel behandelt werden. Zudem sind die spezifisch algorithmenbezogenen Sorgfaltspflichten für die Anbieterhaftung noch nicht abschließend geklärt. Hier wird eine Fernwirkung der künftigen KI-VO entwickelt, womit sowohl dem Gebot bestmöglicher Interessenwahrnehmung zu Gunsten der Kunden genüge getan als auch Rechtssicherheit hergestellt würde.