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Die unabhängige Wiederaufnahmekommission: ein Modell für Deutschland? Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel der englischen Criminal Cases Review Commission
Das strafprozessuale Wiederaufnahmeverfahren gilt als übermäßig restriktiv, was u. a. auf eine „wiederaufnahmefeindliche“ Einstellung der Gerichte zurückgeführt wird. Vor diesem Hintergrund ist früh vorgeschlagen worden, die Entscheidung über Wiederaufnahmegesuche einer unabhängigen Stelle außerhalb der Justiz zu übertragen. England unternahm genau dies, als es 1995 mit der sog. Criminal Cases Review Commission (CCRC) die erste unabhängige Wiederaufnahmekommission einrichtete; mittlerweile gibt es in vier weiteren Rechtsordnungen eine vergleichbare Institution. Der vorliegende Beitrag stellt das Modell der unabhängigen Wiederaufnahmekommission am Beispiel der englischen CCRC vor. Anschließend werden in vergleichender Darstellung Defizite des deutschen Wiederaufnahmerechts erörtert. Dazu gehören solche, die mit der gerichtlichen Zuständigkeit an sich zusammenhängen, sowie die mangelnde Zugangsoffenheit des Wiederaufnahmeverfahrens. Zuletzt wird erwogen, ob die Einführung einer Wiederaufnahmekommission in Deutschland möglich und sinnvoll wäre.