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Intersexualität – Medizinische Maßnahmen auf dem Prüfstand
Intersexuelle Menschen werden, weil sie ein Genital haben, das nicht der Norm entspricht, als Störung der Geschlechtsordnung betrachtet. In der Vergangenheit, und bis heute fortdauernd, wurden sie als Behandlungsbedürftige bezeichnet und in Konsequenz vor allem genitalen Anpassungsoperationen unterzogen, um eine vorgetäuschte äußerliche Normierung des Geschlechts zu erreichen. Entscheidend war und ist, dass es sich um Säuglinge und Kinder handelt, die den Eingriffen, altersentsprechend, nicht zustimmen konnten und können. Die chirurgischen Eingriffe sind jedoch mit hohem Risiko und Schäden verbunden. Auf die besondere Problematik der Mädchen mit 46,XX-DSD wird in dem vorliegenden Beitrag eingegangen, weil sich gezeigt hat, dass bei einer größeren Minderheit durch chirurgische Operationen im Kindesalter die spätere selbstbehauptete Geschlechtsidentität nicht beachtet werden kann.