{"title":"关于德国对哥伦比亚犯罪行为的影响,人们也在思考法律的虚假本质和刑事教义的最初本意","authors":"Orlando De-La-Vega","doi":"10.5771/9783845286266-107","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"In seinem 1963 erschienenen Buch „Curso de derecho penal general“ vertrat Bernardo Gaitán zum ersten Mal in Kolumbien eine auf den Elementen Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld aufbauende Straftatlehre.1 Heutzutage macht dieses Verständnis der Straftat sowohl in der kolumbianischen Jurisprudenz2 als auch in der dortigen Literatur3 die herrschende Meinung aus. Schon früh wurden Parallelen des so verstandenen dreistufigen Verständnisses der Straftat zu der deutschen Straftatlehre gezogen,4 v.a. weil sich Gaitán vornehmlich auf die spanische Übersetzung des Lehrbuchs Edmund Mezgers stützte.5 Die Lehre Gaitáns stellte damit zugleich auch einen Wechsel in der Rechtstradition dar,6 denn zuvor speiste sich die kolumbianische Straftatlehre vornehmlich aus italienischen Quellen, insbesondere den Lehren Francesco Carraras und Enrico Ferris.7 Es mag vielleicht ein wenig verwundern, wenn wir der kolumbianischen Straftatlehre eine zunächst italienische und danach eine deutsche Herkunft attestieren, denn die Straftatlehre hat als Teil der Rechtswissenschaft eigentlich keinen nationalen, sondern einen – im Grunde sogar notwendigen – universalen Charakter.8 Diesem universalen Charakter näherte sich die italienische Doktrin des frühen 20. Jahrhunderts dadurch an, dass I.","PeriodicalId":145439,"journal":{"name":"Festschrift zum 70. Geburtstag von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser","volume":"31 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Über den Einfluss der deutschen Straftatlehre in Kolumbien Zugleich eine Überlegung zum künstlichen Charakter des Rechts und zum ursprünglichen Sinn der Strafrechtsdogmatik\",\"authors\":\"Orlando De-La-Vega\",\"doi\":\"10.5771/9783845286266-107\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"In seinem 1963 erschienenen Buch „Curso de derecho penal general“ vertrat Bernardo Gaitán zum ersten Mal in Kolumbien eine auf den Elementen Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld aufbauende Straftatlehre.1 Heutzutage macht dieses Verständnis der Straftat sowohl in der kolumbianischen Jurisprudenz2 als auch in der dortigen Literatur3 die herrschende Meinung aus. Schon früh wurden Parallelen des so verstandenen dreistufigen Verständnisses der Straftat zu der deutschen Straftatlehre gezogen,4 v.a. weil sich Gaitán vornehmlich auf die spanische Übersetzung des Lehrbuchs Edmund Mezgers stützte.5 Die Lehre Gaitáns stellte damit zugleich auch einen Wechsel in der Rechtstradition dar,6 denn zuvor speiste sich die kolumbianische Straftatlehre vornehmlich aus italienischen Quellen, insbesondere den Lehren Francesco Carraras und Enrico Ferris.7 Es mag vielleicht ein wenig verwundern, wenn wir der kolumbianischen Straftatlehre eine zunächst italienische und danach eine deutsche Herkunft attestieren, denn die Straftatlehre hat als Teil der Rechtswissenschaft eigentlich keinen nationalen, sondern einen – im Grunde sogar notwendigen – universalen Charakter.8 Diesem universalen Charakter näherte sich die italienische Doktrin des frühen 20. Jahrhunderts dadurch an, dass I.\",\"PeriodicalId\":145439,\"journal\":{\"name\":\"Festschrift zum 70. Geburtstag von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser\",\"volume\":\"31 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"1900-01-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Festschrift zum 70. Geburtstag von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.5771/9783845286266-107\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Festschrift zum 70. Geburtstag von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783845286266-107","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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摘要
1963年在他的书中“Curso de derecho penal将军”代表贝尔纳多Gaitá吗,我在哥伦比亚第一次以元素的违法行为和罪行Straftatlehre.1如今这一点对权力、拥有犯罪向哥伦比亚Jurisprudenz2和在当地的政治体制Literatur3意见.很早就被相似的这样的三级理解犯罪的德国Straftatlehre进4 v.a.因为Gaitán工作集中的西班牙语”的“埃德蒙Mezgers stützte.5Gait教义án "则代表这样同时也发生在重要的6因为过饱,哥伦比亚Straftatlehre主要从意大利来源,特别是教义弗朗西斯科Carraras和恩里科Ferris.7这或许有点感到惊讶,如果我们有向哥伦比亚Straftatlehre意大利及其后的第一个德国出身attestieren因为Straftatlehre作为法律专业其实没有国家,8这种普遍性的特性最终与20世纪初意大利所倡导的相同。[世纪初]
Über den Einfluss der deutschen Straftatlehre in Kolumbien Zugleich eine Überlegung zum künstlichen Charakter des Rechts und zum ursprünglichen Sinn der Strafrechtsdogmatik
In seinem 1963 erschienenen Buch „Curso de derecho penal general“ vertrat Bernardo Gaitán zum ersten Mal in Kolumbien eine auf den Elementen Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld aufbauende Straftatlehre.1 Heutzutage macht dieses Verständnis der Straftat sowohl in der kolumbianischen Jurisprudenz2 als auch in der dortigen Literatur3 die herrschende Meinung aus. Schon früh wurden Parallelen des so verstandenen dreistufigen Verständnisses der Straftat zu der deutschen Straftatlehre gezogen,4 v.a. weil sich Gaitán vornehmlich auf die spanische Übersetzung des Lehrbuchs Edmund Mezgers stützte.5 Die Lehre Gaitáns stellte damit zugleich auch einen Wechsel in der Rechtstradition dar,6 denn zuvor speiste sich die kolumbianische Straftatlehre vornehmlich aus italienischen Quellen, insbesondere den Lehren Francesco Carraras und Enrico Ferris.7 Es mag vielleicht ein wenig verwundern, wenn wir der kolumbianischen Straftatlehre eine zunächst italienische und danach eine deutsche Herkunft attestieren, denn die Straftatlehre hat als Teil der Rechtswissenschaft eigentlich keinen nationalen, sondern einen – im Grunde sogar notwendigen – universalen Charakter.8 Diesem universalen Charakter näherte sich die italienische Doktrin des frühen 20. Jahrhunderts dadurch an, dass I.