{"title":"欧盟作为一个法律共同体","authors":"Peter-Christian Müller-Graff","doi":"10.5771/9783748905776-39","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die unionale Rechtsgemeinschaft als ein Kernelement der europäischen Integration (im Sinne der Europäischen Union als vertragskonzeptionell, also normativ, zielverpflichteten transnationalen Gemeinwesens1) zu thematisieren, alludiert die bekannte, viele Aspekte bündelnde Kennzeichnung der Europäischen Gemeinschaft(en) als „Rechtsgemeinschaft“ durch Walter Hallstein2 den ersten Kommissionspräsidenten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Mitverfasser der Römischen Verträge, einen ehemaligen Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht sowie Mitbegründer und ersten Präsidenten des Arbeitskreises Europäische Integration. Die Frage liegt nahe, wie sich der Gedanke der europäischen Rechtsgemeinschaft mehr als siebzig Jahre seit dem Haager Gelübde von 1948 für ein rechtlich gegründetes Vereintes Europa3 in der heutigen Union als normativ rationalisierter Kristallisation europäischer Selbstdefinition und Wirklichkeit in Gestalt einer (in der jüngeren Diktion des EuGH) „Rechtsunion“4 materialisiert. Unionale, mithin transnationale Rechtsgemeinschaft bedeutet eine für alle Betroffene gleichermaßen verbindliche Sollensordnung, die gegebenenfalls mit judikativen und anderen","PeriodicalId":408121,"journal":{"name":"Kernelemente der europäischen Integration","volume":"29 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft\",\"authors\":\"Peter-Christian Müller-Graff\",\"doi\":\"10.5771/9783748905776-39\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Die unionale Rechtsgemeinschaft als ein Kernelement der europäischen Integration (im Sinne der Europäischen Union als vertragskonzeptionell, also normativ, zielverpflichteten transnationalen Gemeinwesens1) zu thematisieren, alludiert die bekannte, viele Aspekte bündelnde Kennzeichnung der Europäischen Gemeinschaft(en) als „Rechtsgemeinschaft“ durch Walter Hallstein2 den ersten Kommissionspräsidenten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Mitverfasser der Römischen Verträge, einen ehemaligen Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht sowie Mitbegründer und ersten Präsidenten des Arbeitskreises Europäische Integration. Die Frage liegt nahe, wie sich der Gedanke der europäischen Rechtsgemeinschaft mehr als siebzig Jahre seit dem Haager Gelübde von 1948 für ein rechtlich gegründetes Vereintes Europa3 in der heutigen Union als normativ rationalisierter Kristallisation europäischer Selbstdefinition und Wirklichkeit in Gestalt einer (in der jüngeren Diktion des EuGH) „Rechtsunion“4 materialisiert. Unionale, mithin transnationale Rechtsgemeinschaft bedeutet eine für alle Betroffene gleichermaßen verbindliche Sollensordnung, die gegebenenfalls mit judikativen und anderen\",\"PeriodicalId\":408121,\"journal\":{\"name\":\"Kernelemente der europäischen Integration\",\"volume\":\"29 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"1900-01-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Kernelemente der europäischen Integration\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.5771/9783748905776-39\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Kernelemente der europäischen Integration","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748905776-39","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Die unionale Rechtsgemeinschaft als ein Kernelement der europäischen Integration (im Sinne der Europäischen Union als vertragskonzeptionell, also normativ, zielverpflichteten transnationalen Gemeinwesens1) zu thematisieren, alludiert die bekannte, viele Aspekte bündelnde Kennzeichnung der Europäischen Gemeinschaft(en) als „Rechtsgemeinschaft“ durch Walter Hallstein2 den ersten Kommissionspräsidenten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Mitverfasser der Römischen Verträge, einen ehemaligen Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht sowie Mitbegründer und ersten Präsidenten des Arbeitskreises Europäische Integration. Die Frage liegt nahe, wie sich der Gedanke der europäischen Rechtsgemeinschaft mehr als siebzig Jahre seit dem Haager Gelübde von 1948 für ein rechtlich gegründetes Vereintes Europa3 in der heutigen Union als normativ rationalisierter Kristallisation europäischer Selbstdefinition und Wirklichkeit in Gestalt einer (in der jüngeren Diktion des EuGH) „Rechtsunion“4 materialisiert. Unionale, mithin transnationale Rechtsgemeinschaft bedeutet eine für alle Betroffene gleichermaßen verbindliche Sollensordnung, die gegebenenfalls mit judikativen und anderen