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Die erweiterte Anklage – Von inventirten und fingirten raisons
Ein gewichtiger Grund,warumPovel Juel fürchtenmusste, die Richter könnten ihm die Beteuerung einer »ignorantia facti« nicht abnehmen, fand sich in demWortlaut seines selbst verfassten Schreibens an den Zaren. Um Peter den Großen für das Vorhaben zu gewinnen, hatte Juel darin den Nachweis führen wollen, der russische Kaiser habe eine legitime Prätention auf Grönland. Entgegen seiner Behauptung des Gegenteils, hatte der Angeklagte bei dieser Gelegenheit wohl doch gewusst, wem das Land »eigentümlich zugehörete«: eben dem Zaren. Und dies nahm Generalfiskal Truell Schmidt nun zum Anlass, den Kolonisierungsvorschlag als eine kriegerische Unternehmung anzuprangern. Denn wie ein zeitgenössisches Lexikon belegt, hatte nicht nur Voltaire vor den fatalen Konsequenzen mehr oder weniger überzeugend konstruierter Erbansprüche gewarnt. Es war vielmehr allgemein bekannt, dass »Prätensionen, so unter hohen Häuptern walten, eben die Quelle so vieler blutiger Kriege«waren. Laut Anklageschrift habe nun »dieser Juel mit inventirten und von ihm selbst fingirten raisons erweisen wollen, besagte Puissance [Russland] hätte das gröste Recht an Grönland«. Schon allein das sei