{"title":"Vorwort der Herausgeberinnen","authors":"I. Nagelschmidt, B. Borrego","doi":"10.3726/978-3-653-05378-4/9","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Das Symposium „Leben mit dem Anderssein im internationalen Kontext“, das vom 4. bis 6. September 2008 in Oldenburg stattfand, liegt bereits eine geraume Zeit zurück. In diesem Zeitraum haben sich für die Menschen mit Behinderungen selbst und für die pädagogische Arbeit in diesem Umfeld grundlegende Veränderungen ergeben. Sie messen auch dem in diesem Buch behandelten Schwerpunkt der internationalen Heilund Sonderpädagogik und den Kooperationen über alle Grenzen hinweg ein besonderes Gewicht bei. Am 3. Mai 2008 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 61/106, das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“, die im Laufe der Jahre von nahezu allen Ländern der Völkergemeinschaft ratifiziert und damit in nationales Recht übertragen wurde. Bereits Ende des Jahres 2008 hatten die viele Länder diese erste Konvention des neuen Milleniums unterzeichnet. Deutschland und andere deutschsprachige Länder ratifizierten die Konvention im Februar 2009, so dass sie hier erst im März 2009 in Kraft trat. Die Begründung ist darin zu sehen, dass zunächst eine offizielle, zwischen den deutschsprachigen Ländern abgestimmte Übersetzung vorgelegt werden musste, über die in den zuständigen Gremien dann abgestimmt werden konnte. Für viele Fachleute im Behindertenbereich brachte die Übersetzung insofern Verwunderung mit sich, da der englische Begriff „inclusion“, der ebenso in den anderen offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen „Inklusion“ meint, mit dem Begriff „Integration“ übersetzt worden war, der im verbreiteten Verständnis einen qualitativen Unterschied zu Inklusion bedeutet. Da Deutschland aber auch die Version in den Originalsprachen unterzeichnet hat, es sich bei der „Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ (BRK) zudem um die erste Konvention überhaupt handelt, die als gemeinsames Dokument von einer Staatengemeinschaft, der Europäischen Union, im Dezember 2010 ratifiziert wurde, können in diesem Sinne hier Inklusion und Integration nur als Synonyme verstanden werden. In welchem Zusammenhang aber steht diese Konvention mit einem Symposium, bei dem noch in keinem der einzelnen Beiträge explizit auf dieses Dokument Bezug genommen wurde? Erdélyi / Schmidtke / Sehrbrock (Hg.), International vergleichende Heilund Sonderpädagogik weltweit ISBN 978-3-7815-1832-2","PeriodicalId":120810,"journal":{"name":"Die gleichgeschlechtliche Familie mit Kindern","volume":"42 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2010-12-31","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Die gleichgeschlechtliche Familie mit Kindern","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.3726/978-3-653-05378-4/9","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Das Symposium „Leben mit dem Anderssein im internationalen Kontext“, das vom 4. bis 6. September 2008 in Oldenburg stattfand, liegt bereits eine geraume Zeit zurück. In diesem Zeitraum haben sich für die Menschen mit Behinderungen selbst und für die pädagogische Arbeit in diesem Umfeld grundlegende Veränderungen ergeben. Sie messen auch dem in diesem Buch behandelten Schwerpunkt der internationalen Heilund Sonderpädagogik und den Kooperationen über alle Grenzen hinweg ein besonderes Gewicht bei. Am 3. Mai 2008 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 61/106, das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“, die im Laufe der Jahre von nahezu allen Ländern der Völkergemeinschaft ratifiziert und damit in nationales Recht übertragen wurde. Bereits Ende des Jahres 2008 hatten die viele Länder diese erste Konvention des neuen Milleniums unterzeichnet. Deutschland und andere deutschsprachige Länder ratifizierten die Konvention im Februar 2009, so dass sie hier erst im März 2009 in Kraft trat. Die Begründung ist darin zu sehen, dass zunächst eine offizielle, zwischen den deutschsprachigen Ländern abgestimmte Übersetzung vorgelegt werden musste, über die in den zuständigen Gremien dann abgestimmt werden konnte. Für viele Fachleute im Behindertenbereich brachte die Übersetzung insofern Verwunderung mit sich, da der englische Begriff „inclusion“, der ebenso in den anderen offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen „Inklusion“ meint, mit dem Begriff „Integration“ übersetzt worden war, der im verbreiteten Verständnis einen qualitativen Unterschied zu Inklusion bedeutet. Da Deutschland aber auch die Version in den Originalsprachen unterzeichnet hat, es sich bei der „Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ (BRK) zudem um die erste Konvention überhaupt handelt, die als gemeinsames Dokument von einer Staatengemeinschaft, der Europäischen Union, im Dezember 2010 ratifiziert wurde, können in diesem Sinne hier Inklusion und Integration nur als Synonyme verstanden werden. In welchem Zusammenhang aber steht diese Konvention mit einem Symposium, bei dem noch in keinem der einzelnen Beiträge explizit auf dieses Dokument Bezug genommen wurde? Erdélyi / Schmidtke / Sehrbrock (Hg.), International vergleichende Heilund Sonderpädagogik weltweit ISBN 978-3-7815-1832-2