{"title":"写一篇大作,现在就写一篇。","authors":"C. Busse","doi":"10.5771/2193-7869-2022-4-283","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zwei auf den ersten Blick getrennte Aspekte der Juristenausbildung sind die Fragen, welches Juristenleitbild verfolgt wird und wie mit gängigen Fehlern bei der studentischen Klausurbearbeitung umzugehen ist. Jauß unternimmt in einem instruktiven Aufsatz den Versuch, beide Fragen miteinander zu verbinden. Zunächst identifiziert er „pathologische Strategien“ der Klausurbearbeiter. Anschließend wird ein mangelndes „Verständnis gesetzlicher Regelungs-echniken“ diagnostiziert. Ein solches Verständnis ist gemäß Jauß jedoch erforderlich, „um mündige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger heranbilden“ zu können. Für dieses Ausbildungsziel stützt sich Jauß auf einen früheren Aufsatz von ihm, den der Verfasser kritisiert hat. Jauß weist diese Kritik zurück, was Anlass gibt, dem Juristenleitbild näher nachzugehen. Für Jauß stehen sich „Normjuristen“ und „gebildete Juristen“ gegenüber. Der Verfasser wendet sich gegen die darin enthaltene Abwertung eines Teils der Juristenzunft als „Normjuristen“ und plädiert dafür, die unterschiedlichen Fähigkeiten der angehenden und fertigen Juristen zu akzeptieren und zu nutzen","PeriodicalId":275616,"journal":{"name":"Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Von juristischen Leitbildern und ihrer Umsetzung – Erwiderung auf „Jauß, Pathologische Strategien bei der klausurmäßigen Fallbearbeitung – Eine Fallstudie, KritV 2022, 187“\",\"authors\":\"C. Busse\",\"doi\":\"10.5771/2193-7869-2022-4-283\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Zwei auf den ersten Blick getrennte Aspekte der Juristenausbildung sind die Fragen, welches Juristenleitbild verfolgt wird und wie mit gängigen Fehlern bei der studentischen Klausurbearbeitung umzugehen ist. Jauß unternimmt in einem instruktiven Aufsatz den Versuch, beide Fragen miteinander zu verbinden. Zunächst identifiziert er „pathologische Strategien“ der Klausurbearbeiter. Anschließend wird ein mangelndes „Verständnis gesetzlicher Regelungs-echniken“ diagnostiziert. Ein solches Verständnis ist gemäß Jauß jedoch erforderlich, „um mündige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger heranbilden“ zu können. Für dieses Ausbildungsziel stützt sich Jauß auf einen früheren Aufsatz von ihm, den der Verfasser kritisiert hat. Jauß weist diese Kritik zurück, was Anlass gibt, dem Juristenleitbild näher nachzugehen. Für Jauß stehen sich „Normjuristen“ und „gebildete Juristen“ gegenüber. Der Verfasser wendet sich gegen die darin enthaltene Abwertung eines Teils der Juristenzunft als „Normjuristen“ und plädiert dafür, die unterschiedlichen Fähigkeiten der angehenden und fertigen Juristen zu akzeptieren und zu nutzen\",\"PeriodicalId\":275616,\"journal\":{\"name\":\"Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft\",\"volume\":\"1 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"1900-01-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.5771/2193-7869-2022-4-283\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/2193-7869-2022-4-283","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Von juristischen Leitbildern und ihrer Umsetzung – Erwiderung auf „Jauß, Pathologische Strategien bei der klausurmäßigen Fallbearbeitung – Eine Fallstudie, KritV 2022, 187“
Zwei auf den ersten Blick getrennte Aspekte der Juristenausbildung sind die Fragen, welches Juristenleitbild verfolgt wird und wie mit gängigen Fehlern bei der studentischen Klausurbearbeitung umzugehen ist. Jauß unternimmt in einem instruktiven Aufsatz den Versuch, beide Fragen miteinander zu verbinden. Zunächst identifiziert er „pathologische Strategien“ der Klausurbearbeiter. Anschließend wird ein mangelndes „Verständnis gesetzlicher Regelungs-echniken“ diagnostiziert. Ein solches Verständnis ist gemäß Jauß jedoch erforderlich, „um mündige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger heranbilden“ zu können. Für dieses Ausbildungsziel stützt sich Jauß auf einen früheren Aufsatz von ihm, den der Verfasser kritisiert hat. Jauß weist diese Kritik zurück, was Anlass gibt, dem Juristenleitbild näher nachzugehen. Für Jauß stehen sich „Normjuristen“ und „gebildete Juristen“ gegenüber. Der Verfasser wendet sich gegen die darin enthaltene Abwertung eines Teils der Juristenzunft als „Normjuristen“ und plädiert dafür, die unterschiedlichen Fähigkeiten der angehenden und fertigen Juristen zu akzeptieren und zu nutzen