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Einlegerschutzvorschriften für Kreditinstitute im Richtlinienentwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat im Juli 1972 den „Entwurf einer Richtlinie zur Koordinierung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften für die Aufnahme und Ausübung der selbständigen Tätigkeiten der Kreditinstitute" vorgelegt. Setzt sich die Konzeption dieses Entwurfs durch — und wird in den Ländern der EG die Bankenaufsicht den Vorschlägen des Richtlinienentwurfs entsprechend gestaltet —, dann werden auch künftig die Aufsichtsämter der Gemeinschaftsstaaten in ihrem Bereich (dezentralisierte Bankenaufsicht) über ein ganzes Bündel von Vorschriften zu wachen haben. Ein Teil der Vorschriften ist ganz spezifisch auf das Zusammenwachsen der nationalen Kreditund Finanzmärkte abgestellt und betrifft insbesondere die übernationalen Ausweitungen der Bankfilialsysteme auf das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft. Weitgehend finden sich in dem Entwurf aber Vorschriften, die schon im KWG ihren guten Platz hatten: