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Urheberrecht und offene Lizenzen im wissenschaftlichen Publikationsprozess
Forschende und Studierende an Universitäten und anderen Bildungsund Gedächtnisinstitutionen stehen meist in einem Spannungsverhältnis zwischen ihrem eigenen wissenschaftlichen Schaffen und jenen Beispielen fremden Schaf fens, das für die Bearbeitung und Erschließung im Forschungsprozess rezipiert und ref lektiert werden muss. Diese Doppelrolle als Autorinnen und Autoren sowie Benutzerinnen und Benutzer und der gerechte Ausgleich zwischen den Interessen beider Parteien ist Aufgabe des Urheberrechts, d. h. die Definition der Rechte der Urheberinnen und Urheber auf der einen und von konkreten Ausnahmen für den Forschungsund Bildungsbereich auf der anderen Seite. Bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.19482 tritt dieses Spannungsverhältnis in Artikel 27 zu Tage: