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Zu Kants „Kritik der historischen Vernunft“. Rezension von: Werner Flach, Kant zu Geschichte, Kultur und Recht
Wenn heute Kants Aussagen zur Geschichtsund Kultursowie Rechtsphilosophie thematisiert werden, so könnte man zweierlei vermuten: Zum einen, darüber sei schon längstens alles gesagt und zum anderen, das, was darüber gesagt worden ist, zeige, dem Kantischen Ansatz könne heute bloß noch philosophiehistorisches Interesse entgegengebracht werden. Systematisch sei das, was von Kant vorgetragen wird, überholt und nur noch von musealem Rang. Für die Anforderungen der gegenwärtigen Diskussion, für die beispielsweise in dieser Zeitschrift verfolgte Bestimmung des Verhältnisses von Kultur und Kollektiv oder für die Grundlagen einer tragfähigen Anthropologie oder Kulturtheorie insgesamt, könnte Kant wenig beitragen. Wer sich jedoch die Mühe macht, die Sammlung der Aufsätze von Werner Flach zu studieren, der kann sich unschwer eines Besseren belehren lassen.