罗马法律上的民族语言课程——19世纪的夏利希纳案世纪

Ernest C. Bodura
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摘要

从科学和历史角度来看,罗马法律的研究涉及一种广泛的问题,包括通用的教学语言对罗马法制的研究。因为罗马的法律从19世纪一直延续到19世纪,因此这个问题其实很有道理。和英语版的《拉丁语》一样,这15世纪拉丁语一直是拉丁语的知识来源,而相关的罗马语系著作也因此几乎只出版于拉丁语。要知道,人们持续的时间是19世纪初左右。在公元1世纪初,罗马法律界普遍采用本国的语言来教授罗马法律,这远远超越其他学科。虽然我不小心说了德语的拉丁语在不同国家都是不同的,可是到20世纪初,在普鲁士和奥地利两大洋的一所大学里,罗马法律的教授制还讲授拉丁文。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Der lange Weg zum nationalsprachlichen Unterricht des Römischen Rechts: Der Fall Galizien im 19. Jahrhundert
Zu dem weit gefassten Fragenkomplex, was den Unterricht des Römischen Rechts aus wissenschaftsgeschichtlicher Perspektive anbelangt, gehört auch die Frage nach der Unterrichtssprache, in welcher das Römische Recht jeweils gelehrt wurde. Die Frage ist insofern durchaus berechtigt, als das Römische Recht seit Jahrhunderten bis in das 19. Jahrhundert hinein auf Latein unterrichtet wurde und demgemäß auch die einschlägigen romanistischen Schriften nahezu ausschließlich auf Latein erschienen. Bekanntlich ging man erst etwa ab Anfang des 19. Jahrhunderts im Allgemeinen dazu über, das römische Recht grundsätzlich in der jeweiligen Nationalsprache zu unterrichten, also deutlich später, als dies bei den anderen juristischen Fächern der Fall war. Ohne an dieser Stelle auf die Problematik der angesprochenen „Sprachumstellung“ von Latein zu Deutsch in der Didaktik des Römischen Rechts im deutschsprachigen Raum detailliert einzugehen, sei nur angemerkt, dass in erste Hälfte des 19. Jahrhunderts an einigen Universität sowohl in Preußen als auch im Kaiserreich Österreich die Vorlesungen im Römischen Recht durchaus noch in Latein stattfanden1.
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