{"title":"来自3D打印机和托肯斯大厦的法律议题","authors":"Lukas Abegg-Vaterlaus","doi":"10.5771/9783845295183-319","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Im Informationszeitalter1, in dem wir heute leben, wird Innovation vielfach bereits als Synonym für digitale Innovation benutzt. Das ist zwar objektiv falsch, dennoch zeigt es auf, dass die digitale Innovation für die heutige Zeit als besonders prägend aufgefasst wird. Im vorliegenden Artikel soll daher ein Schlaglicht auf diese Veränderung hin zum Digitalen geworfen werden. Genauer soll untersucht werden, auf welche Art wir Juristen es bewerkstelligen könnten, diese durch digitale Innovation neu entstandenen Sachverhalte einer rechtlichen Qualifikation zuzuführen, die es gestattet, einerseits das Potential solcher Innovationen voll auszuschöpfen, andererseits die Möglichkeit lässt, auf potentielle Gefahren mit bewährtem Juristenhandwerk zu reagieren. Die spezifische Schwierigkeit im Verstehen von digitalen Sachverhalten besteht in ihrer sehr gleichförmigen Erscheinung. Denn diese bestehen aus Daten und Software, welche zwar oftmals auf einem Bildschirm – in Form eines graphical interface – visualisiert werden können, was jedoch nur einen kleinen Ansatz der Möglichkeiten und der Mächtigkeit von Daten und Software zeigt. Was sich hinter der graphischen Darstellung an einem Bildschirm verbirgt, der wohl grössere und wesentlichere Teil von Software, ist für das juristische Auge schwer fassbar. Zwar lassen sich Daten und Software durch source code oder andere Interpretatoren theoretisch bis ins kleinste Detail darstellen. In der Regel sind Juristen jedoch nicht geübt im Lesen oder Deuten von code. Unsere Art der Sachverhaltsermittlung geschieht noch stark durch das phänomenologisch-haptische Erfahren mittels Augen, Ohren oder Tastsinn; Werkzeuge, welche bei der Feststellung digitaler Vorgänge nur sehr begrenzt nützlich sind. 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Von 3D Druckern und Blockchain Tokens – Digitale Sachverhalte im Recht
Im Informationszeitalter1, in dem wir heute leben, wird Innovation vielfach bereits als Synonym für digitale Innovation benutzt. Das ist zwar objektiv falsch, dennoch zeigt es auf, dass die digitale Innovation für die heutige Zeit als besonders prägend aufgefasst wird. Im vorliegenden Artikel soll daher ein Schlaglicht auf diese Veränderung hin zum Digitalen geworfen werden. Genauer soll untersucht werden, auf welche Art wir Juristen es bewerkstelligen könnten, diese durch digitale Innovation neu entstandenen Sachverhalte einer rechtlichen Qualifikation zuzuführen, die es gestattet, einerseits das Potential solcher Innovationen voll auszuschöpfen, andererseits die Möglichkeit lässt, auf potentielle Gefahren mit bewährtem Juristenhandwerk zu reagieren. Die spezifische Schwierigkeit im Verstehen von digitalen Sachverhalten besteht in ihrer sehr gleichförmigen Erscheinung. Denn diese bestehen aus Daten und Software, welche zwar oftmals auf einem Bildschirm – in Form eines graphical interface – visualisiert werden können, was jedoch nur einen kleinen Ansatz der Möglichkeiten und der Mächtigkeit von Daten und Software zeigt. Was sich hinter der graphischen Darstellung an einem Bildschirm verbirgt, der wohl grössere und wesentlichere Teil von Software, ist für das juristische Auge schwer fassbar. Zwar lassen sich Daten und Software durch source code oder andere Interpretatoren theoretisch bis ins kleinste Detail darstellen. In der Regel sind Juristen jedoch nicht geübt im Lesen oder Deuten von code. Unsere Art der Sachverhaltsermittlung geschieht noch stark durch das phänomenologisch-haptische Erfahren mittels Augen, Ohren oder Tastsinn; Werkzeuge, welche bei der Feststellung digitaler Vorgänge nur sehr begrenzt nützlich sind. Daher soll vorA.