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Rentenversicherung oder Kapitalmarkt? Lebensstandardsicherung als Aufgabe einer zukunftsfähigen Alterssicherungspolitik
Über Monate hinweg (letztlich über Jahre hinweg) ist die rentenpolitische Diskussion durch den Komplex „Grundrente“ geprägt worden.1 Noch sind viele Fragen offen. Vor allem bleibt abzuwarten, wie die Einkommensanrechnung, die die Rentenversicherung in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden vornehmen soll, geregelt werden kann und wie die Gegenfinanzierung aussehen soll2. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei der Rentenberechnung unter bestimmten Bedingungen (Versicherungsjahre, Mindestund Maximalschwelle der Aufstockung, Kürzungsprozentsatz, Einkommensanrechnung auch in Paar-Haushalten) eine Aufwertung von niedrigen Entgeltpunkten für langjährig Versicherte durchgeführt wird, so dass niedrige Renten aufgestockt werden und damit näher an das Niveau der Grundsicherung im Alter heranreichen bzw. dieses auch übersteigen. Im Zusammenwirken mit der Einführung von Freibeträgen bei der Grundsicherung nicht nur wie bislang für Renten aus einer zusätzlichen, sondern additiv auch aus der verpflichtenden Altersvorsorge in der öffentlichen Rentenversicherung wird es zudem dazu kommen, dass viele Ältere (auch im Rentenbestand!) eine deutliche Verbesserung ihrer Einkommenslage erreichen.3 Hinzu kommen sollen Freibeträge beim Wohngeld. Eine 1.