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»sie trägt ihr Haar offen und mit einem Schal bedeckt« Die Feststellung der sogenannten ›westlichen Orientierung‹ in der Verfahrenspraxis des österreichischen BVwG
›Westliche Orientierung‹ kommt als Topos in der österreichischen Asylrechtsprechung vor allem dann ins Spiel, wenn Frauen in Asylverfahren vorbringen, dass sie im Herkunftsland ihre Identität bzw. Lebensweise aufgrund der dortigen Geschlechterordnung unterdrücken müssten. Der Artikel untersucht Rechtsprechung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Er zeigt, welche Sachverhaltselemente für die Feststellung einer ›westlichen Orientierung‹ herangezogen werden und weist auf intersektionale Stereotypisierungen sowie Verschränkungen mit Integrationsdiskursen hin. Der Artikel argumentiert, dass das Leitkonzept der ›westlichen Orientierung‹ den Blick auf relevante Sach- und Rechtsfragen verstellt, wenn es um Fälle devianter Geschlechtsrollen geht.