{"title":"Partieller Erbverzicht hinsichtlich konkreter Gegenstände?","authors":"Alexander Wibiral, Christopher Cach","doi":"10.37942/jev202004015901","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"In vielen Fallen stellen sich Testatoren die Frage, wie diese ihr Vermogen an „die nachste Generation“ weitergeben konnen, wenn sie ihr Unternehmen, ihre Gesellschaftsanteile oder Liegenschaften den Personen ubertragen wollen, die - ihrer Meinung nach - Vertrauen geniesen das Lebenswerk weiterzufuhren beziehungsweise um Dank fur zu Lebzeiten erbrachte Leistungen auszudrucken oder um Dritte - wie den Ehepartner - abzusichern. Oft mochten zukunftige Erblasser bereits zu Lebzeiten allfallige Unscharfen und Gefahrenpotentiale abfedern, die mit der „blosen“ Errichtung einer letztwilligen Verfugung einhergehen, insbesondere die Geltendmachung von Pflichtteils(-erganzungs-)anspruchen. Es wird daher ein Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag abgeschlossen. Dieser Beitrag soll den Fokus auf den Verzichtsumfang legen.","PeriodicalId":360151,"journal":{"name":"Journal für Erbrecht und Vermögensnachfolge","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Journal für Erbrecht und Vermögensnachfolge","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.37942/jev202004015901","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
In vielen Fallen stellen sich Testatoren die Frage, wie diese ihr Vermogen an „die nachste Generation“ weitergeben konnen, wenn sie ihr Unternehmen, ihre Gesellschaftsanteile oder Liegenschaften den Personen ubertragen wollen, die - ihrer Meinung nach - Vertrauen geniesen das Lebenswerk weiterzufuhren beziehungsweise um Dank fur zu Lebzeiten erbrachte Leistungen auszudrucken oder um Dritte - wie den Ehepartner - abzusichern. Oft mochten zukunftige Erblasser bereits zu Lebzeiten allfallige Unscharfen und Gefahrenpotentiale abfedern, die mit der „blosen“ Errichtung einer letztwilligen Verfugung einhergehen, insbesondere die Geltendmachung von Pflichtteils(-erganzungs-)anspruchen. Es wird daher ein Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag abgeschlossen. Dieser Beitrag soll den Fokus auf den Verzichtsumfang legen.