S. Krebs, H. Dormann, E. G. Hahn, H. Schneider, K. Brune
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Unerwünschte Arzneimittelwirkungen: Vermeidung, Erfassung und frühe Intervention durch ein computergestütztes Frühwarnsystem
Dtsch. Med. Wschr. 0120472 000; 125: 984–987 © Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York Ü b e r s i c h t e n Die Weltgesundheitsbehörde (WHO) definiert unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) als die unbeabsichtigte und schädliche Reaktion auf ein Arzneimittel, das in therapeutischer Dosierung zur Prophylaxe, Diagnose oder Therapie einer Erkrankung oder zur Modifikation von physiologischen Funktionen eingesetzt wird. Diese Definition ist unabhängig von den Mechanismen der UAW und umfasst sowohl allergische Reaktionen und Idiosynkrasien als auch die Fülle der pharmakologischen und toxikologischen Reaktionen sowie Interaktionen. Nicht eingeschlossen in dieser Definition sind absichtliche Überdosierungen z.B. in suizidaler Absicht, Applikationsfehler oder Verschreibungsfehler (23). Theoretisch werden zudem vermeidbare und nicht vermeidbare sowie vorhersagbare und nicht vorhersagbare Reaktionen auf Arzneimittel unterschieden (20). Als nicht vermeidbare UAW gelten im Wesentlichen die nicht vorhersagbare Reaktionen, die dosisunabhängig auftreten, nicht mit der Pharmakologie des Arzneimittels in Zusammenhang stehen, und Intoleranzreaktionen, Allergien und Idiosynkrasien umfassen.