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Genossenschaften mit vorgetäuschter Mitgliederförderung (Fake-Genossenschaften)
Abstract Genossenschaften haben, anders als andere Rechtsformen, einen besonderen gesetzlich vorgegebenen Zweck – sie betreiben einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, den die Mitglieder nutzen sollen. Dieser Zweck – nämlich die Nutzungsorientierung – ist der Kern der genossenschaftlichen Idee. Häufiger wird nun darüber berichtet, dass die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft missbraucht wird. Dabei geht es vorrangig um Steuersparmodelle1, sei es zur Einsparung von Gewerbe- oder Körperschaftssteuer2 oder der Erbschaftssteuer3. Genannt werden diese Genossenschaften meist „Familiengenossenschaften“, weil es darum geht, dass Familien ihr Vermögen (Immobilien / Unternehmen) in eine Genossenschaft einbringen. Diesen Begriff wollen wir nicht verwenden, weil es schon länger Familiengenossenschaften gibt, die vollkommen im Einklang mit dem Genossenschaftsgesetz agieren4, wir verwenden nachfolgend den Begriff „Fake-Genossenschaften“, weil sie die Voraussetzungen für eine Genossenschaft unseres Erachtens nicht erfüllen.