Anti-Diskriminierung Zivilrechtsverkehr在例子中“第三选项”(同时也有重要的信息注LG法兰克福a.M .判决从3.12.2020‑2 13 131/20啊!)

Selma Gather
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摘要

若干民法法庭最近裁决,某些具有非歧视性性别特征的人拒绝以“绅士”或“女人”的名义上商业。媒体的关注在2020年12月法兰克福地方法院做出了一项裁决,该争议被告有不作为的权利。听起来不错,但第一眼看来被告要求的赔偿金额在法庭上不予考虑以上提到的决定持法院此外Lösungsweg,价值的力量敢于深入决定事件:LG法兰克福am也不会因为Unterlassungsanspruch专门用于基于相较来说Zivilrechtsverkehr刚一反就业歧视法(AGG),而是在总体Deliktsrecht .这一微妙的解决办法并不令人信服,因为有多个理由:歧视案例也被逐出(但从根本上)视为侵犯人格行为——而从本质上则视为侵犯尊严——不平等很可能是不公平的。也在Rechtsfolgenebene歧视城市就能跟§823 BGB往往得不到适当反应.另一方面AGG还做好了充分的制裁措施最后,由于未能正确处理本刊的“感情方面”所引起的关注,错综复杂的法律解决方案是可以指责的。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Anti-Diskriminierung im Zivilrechtsverkehr am Beispiel der „Dritten Option“ (zugleich eine kritische Anmerkung zu LG Frankfurt a.M., Urteil vom 3.12.2020 – 2‑13 O 131/20)
Mehrere Zivilgerichte haben in jüngerer Vergangenheit über Klagen von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität entschieden, die sich dagegen wehrten, im Geschäftsverkehr als „Herr“ oder „Frau“ adressiert zu werden. Mediale Aufmerksamkeit erlangte im Dezember 2020 ein Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M., wonach die klagende Person ein Recht auf Unterlassung der binären Anrede hat. Das klingt erst einmal erfreulich - aber nur auf den ersten Blick. Geldentschädigung, die die klagende Person begehrte, sprach ihr das Gericht nämlich nicht zu. In der erwähnten Entscheidung wählte das Gericht zudem einen Lösungsweg, der es lohnenswert macht, sich eingehender mit der Entscheidung auseinanderzusetzen: Das LG Frankfurt a.M. stützte den Unterlassungsanspruch nämlich nicht auf das speziell auf Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr zugeschnittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sondern auf allgemeines Deliktsrecht. Überzeugend ist diese deliktsrechtliche Lösung nicht, aus mehreren Gründen: Diskriminierungsfälle dogmatisch (allein) als Persönlichkeitsrechtsverletzungen - und damit im Kern als Würdeverletzung - zu behandeln, wird der Gleichheitsdimension in der Regel nicht gerecht. Auch auf Rechtsfolgenebene kann auf die Diskriminierung allein mit § 823 BGB häufig nicht angemessen reagiert werden. Das AGG hingegen hält adäquate Sanktionen bereit. Der deliktsrechtlichen Lösung kann schließlich vorgehalten werden, die in diesem Heft interessierende „Beziehungsdimension“ nicht richtig zu verarbeiten.
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