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Die dunkle Seite des Strafrechts. Eine kriminologische Erwiderung auf die Pönalisierungsbereitschaft in der strafrechtswissenschaftlichen Kriminalpolitik
In Teilen der deutschen Jurisprudenz besteht die Bereitschaft, im Rahmen der Möglichkeiten rechtspolitisch aktiv zu werden und auf eine Erweiterung des geltenden Strafrechts hinzuwirken. Das dahinter stehende Selbstverständnis wird anhand von Beispielen und einer Auswertung von Publikationen zunächst illustriert und sodann eingehend kritisiert. Der Beitrag moniert insbesondere, dass die kriminalpolitischen Stellungnahmen ausschließlich ein idealisiertes, freiheitsverteilendes Strafrecht zur Grundlage haben. Demgegenüber weist das „wirkliche“ Strafrecht, wie kriminologisch oft gezeigt worden ist, zahllose problematische und unerwünschte Merkmale auf. Eine sich als wissenschaftlich begreifende Kriminalpolitik darf dies nicht ignorieren.