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Standards für Kindesanhörungen im internationalen Familienrecht
Gibt es in Verfahren, die die elterliche Verantwortung betreffen, eine vergleichsweise einheitliche oder vereinheitlichte, weithin anerkannte und meist angewandte (oder zumindest angestrebte) Art und Weise1 – mit anderen Worten: einen Standard –, das betroffene minderjährige Kind in Vorbereitung der gerichtlichen Entscheidung anzuhören? Dazu sollen nach einem Blick auf das deutsche Familienverfahrensrecht, kurzen Hinweisen zu einzelnen ausländischen Verfahrensordnungen und zu völkerrechtlichen Bestimmungen die wichtigsten einschlägigen Regelungen des internationalen Verfahrensrechts befragt werden, nämlich Art. 23 KSÜ und Art. 23 Brüssel IIa-VO.2 Besondere Aufmerksamkeit gilt der anstehenden Reform der Brüssel IIa-VO. Abschließend soll der Versuch unternommen werden, einen Kriterienkatalog für Standards der Kindesanhörung zu formulieren und anhand dieses Maßstabs eine erste Einordnung und Bewertung des Brüssel IIa-VOEntwurfs vorzunehmen.