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Formalisierung von Recht und automatische Subsumption. Methodische Grundlagen und Vorstellung eines Software-Prototyps zur Abbildung des Rechtserwerbs im Sachenrecht
Die Digitalisierung verspricht dem Rechtsanwender vielerlei Arbeitserleichterungen. Die umfassendste unter ihnen ist die automatische Subsumption eines Sachverhalts durch den Computer. Dabei reicht die Vorstellung von „automatischer Subsumption“ von einfachen Entscheidungsbäumen bis hin zu KI-Systemen, über die allenfalls spekulativ gesprochen werden kann. Dieser Beitrag wird darstellen, inwieweit auf Grundlage von bereits (teilweise jahrzehntelang) vorhandener Technik automatische Subsumption sinnvoll möglich ist. Sinnvoll meint hier, dass für einen menschlichen Bearbeiter die Eingabe eines Sachverhalts in das Computerprogramm weniger Arbeitsaufwand erfordern muss, als die Rechtsfolge selbst zu ermitteln. Der Beitrag beschränkt sich auf den klassischen regelbasierten Ansatz für den Einsatz von Computern zur Subsumption: Ein Entwickler stellt rechtliche Regeln formalisiert in einem Computerprogramm dar, so dass ein Anwender dann den Sachverhalt eingeben kann und der Computer die Rechtsfolge ausgibt.1