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Der Beitrag befasst sich mit den besonderen Voraussetzungen und Herausforderungen von Rechtsanwendungsgleichheit in Mehrebenensystemen im weitesten Sinn. Sowohl die Herstellung als auch die Kontrolle der Gleichheit der Rechtsanwendung wird durch Zersplitterung und Parallelität von Rechtsregimes ebenso erschwert wie von den oft widersprüchlichen Zielsetzungen der Mehrebenenrechtsordnungen, die Anwendungsgleichheit nicht zwingend wegen des menschenrechtlichen Gebots der Gleichheit aller Menschen, sondern zur Durchsetzung der dem jeweiligen System inhärenten Rechtsordnung einsetzen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die rechtssoziologischen und rechtskulturellen Voraussetzungen, unter denen die Anwendung vorrangig durch Gerichte in den Teilrechtsordnungen erfolgt, zu legen. Außerdem wird die Kooperation und Interaktion der Ebenen bei der Herstellung von Rechtsanwendungsgleichheit betrachtet.