{"title":"目的及本质","authors":"Cornelius Prittwitz","doi":"10.5771/0934-9200-2021-3-285","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Um Strafverfahren sinnvoll zu analysieren und zu kritisieren, muss man zwischen ihrem (gesetzlichen) Zweck, den erwünschten „Fernzielen“, die mit Strafverfahren erreicht werden sollen und ihren gesellschaftlichen Funktionen unterscheiden. Diese Funktionen werden nicht normativ bestimmt, sondern ergeben sich daraus, was Strafverfahren beobachtbar bewirken. Zweck der Strafverfahren ist die „bestmögliche Wahrheitsermittlung im Rahmen eines justizförmigen Verfahrens“ (Dölling), Fernziel ist die Rechtsfrieden und Rechtssicherheit in der Gesellschaft. In der Mediengesellschaft haben sich die Wahrnehmung von Strafverfahren drastisch geändert. Dadurch entstehen Wirkungen (Funktionen) des Straferfahrens, die wenig mit Zweck und Fernzielen gemein haben, und die bisweilen zu Vergleichen mit „Theater“, „Zirkus“, „Opferberuhigungsmaschine“ und „geschichtlichem Tribunal“ und neuem „Moralunternehmertum“ einladen. Diese Wahrnehmung von Strafverfahren als bestens sichtbare Ausübung staatlicher Gewalt hat ein Potential sie zu delegitimieren.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"40 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Zwecke und Funktionen des Strafverfahrens\",\"authors\":\"Cornelius Prittwitz\",\"doi\":\"10.5771/0934-9200-2021-3-285\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Um Strafverfahren sinnvoll zu analysieren und zu kritisieren, muss man zwischen ihrem (gesetzlichen) Zweck, den erwünschten „Fernzielen“, die mit Strafverfahren erreicht werden sollen und ihren gesellschaftlichen Funktionen unterscheiden. Diese Funktionen werden nicht normativ bestimmt, sondern ergeben sich daraus, was Strafverfahren beobachtbar bewirken. Zweck der Strafverfahren ist die „bestmögliche Wahrheitsermittlung im Rahmen eines justizförmigen Verfahrens“ (Dölling), Fernziel ist die Rechtsfrieden und Rechtssicherheit in der Gesellschaft. In der Mediengesellschaft haben sich die Wahrnehmung von Strafverfahren drastisch geändert. Dadurch entstehen Wirkungen (Funktionen) des Straferfahrens, die wenig mit Zweck und Fernzielen gemein haben, und die bisweilen zu Vergleichen mit „Theater“, „Zirkus“, „Opferberuhigungsmaschine“ und „geschichtlichem Tribunal“ und neuem „Moralunternehmertum“ einladen. Diese Wahrnehmung von Strafverfahren als bestens sichtbare Ausübung staatlicher Gewalt hat ein Potential sie zu delegitimieren.\",\"PeriodicalId\":198233,\"journal\":{\"name\":\"Neue Kriminalpolitik\",\"volume\":\"40 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"1900-01-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Neue Kriminalpolitik\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2021-3-285\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Neue Kriminalpolitik","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2021-3-285","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Um Strafverfahren sinnvoll zu analysieren und zu kritisieren, muss man zwischen ihrem (gesetzlichen) Zweck, den erwünschten „Fernzielen“, die mit Strafverfahren erreicht werden sollen und ihren gesellschaftlichen Funktionen unterscheiden. Diese Funktionen werden nicht normativ bestimmt, sondern ergeben sich daraus, was Strafverfahren beobachtbar bewirken. Zweck der Strafverfahren ist die „bestmögliche Wahrheitsermittlung im Rahmen eines justizförmigen Verfahrens“ (Dölling), Fernziel ist die Rechtsfrieden und Rechtssicherheit in der Gesellschaft. In der Mediengesellschaft haben sich die Wahrnehmung von Strafverfahren drastisch geändert. Dadurch entstehen Wirkungen (Funktionen) des Straferfahrens, die wenig mit Zweck und Fernzielen gemein haben, und die bisweilen zu Vergleichen mit „Theater“, „Zirkus“, „Opferberuhigungsmaschine“ und „geschichtlichem Tribunal“ und neuem „Moralunternehmertum“ einladen. Diese Wahrnehmung von Strafverfahren als bestens sichtbare Ausübung staatlicher Gewalt hat ein Potential sie zu delegitimieren.