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Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgebe r bzw. die bei dem Arbeitgeber zuständige Stelle wie z.B. die Personalabteilung über die Arbeitsunfä higkeit zu informieren hat. Grundsätzlich nicht ausreichend ist eine Mitteilung an die Telefonzentr ale, den Arbeitskollegen oder den Pförtner. Etwas anderes gilt nur, wenn es in dem Betrieb üblich ist , die Mitteilung an diese Stelle zu machen. Die Mitteilung ist nur entbehrlich, wenn der Arbeitnehm er sicher davon ausgehen kann, dass dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren Ausmaß bekannt sin d, so z.B. nach einem Arbeitsunfall.