传统与创新间行政法方法方法

Klaus Schönenbroicher
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Man wurde ohne Vorwarnung in das Studierzimmer des Chefs gerufen und fand sich in einer grundlegenden und durchaus längeren verfassungsrechtlichen Erörterung wieder. Zeitgleich musste ich mich in den 1980er-Jahren natürlich, wie alle anderen 800 Studierenden meines Semesters, mit den Mühen der Ebenen des juristischen Studiums herumschlagen und auch die juristischen Methodenlehren zur Kenntnis nehmen, die im Seminar standen und in den Vorlesungen empfohlen wurden. Die Universitätslehre2 trat prominent mit zwei angeblichen Grundsatzwerken an, die aus meiner studentischen Sicht indes didaktisch und auch sonst wenig überzeugten. Das waren die Bücher „Einführung in das juristische Denken“ von Karl Engisch und „Methodenlehre“ von Karl Larenz. 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摘要

“...这可以翻书“这一诗词作为德意志联邦共和国法律手册第一卷的主题……1是我导师约瑟夫·伊森塞的方法方法的核心。1986年的时候,我有幸成为Isensees教授的助教人员。在总共6年的时间里,我有幸作为一名学生和助手,欣赏公众智慧的工作、创作科学著作和将法律方法应用在日常的讨论中。伊森塞是大学讲师,他有一个很愉快的习惯,就是和他的助手和学生讨论后来提出的新构想和新想法。办公室是在没有警示的情况下被叫进上司的书房,结果是就集体讨论,讨论的内容是相当深刻、相当长久的。当然,与此同时,在20世纪80年代,我和大学其他800名学生一样要应对法律层面的挑战,查考了研讨会上推荐的法律方法方法。大学教授2说自己都是扯相关的原则,而从我的学生的观点看,他们不可能确信自己在胡说八道卡尔·恩克斯的《司法入门》和卡尔·拉伦茨的《方法方针》他还说:当我还是一个学生的时候,我就不禁要问:德国可怕的纳粹非法统治是怎么发生的?
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Methodenfragen im Verwaltungsrecht zwischen Tradition und Innovation
„... daß gepfleget werde der feste Buchstab, und Bestehendes gut gedeutet.“ Dieses Dichterwort, als Motto dem ersten Band des Handbuchs des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland vorangestellt,1 war gewissermaßen Kern der Methodenlehre meines akademischen Lehrers Josef Isensee. Im Jahre 1986 hatte ich das Glück, studentische Hilfskraft am Lehrstuhl Isensees zu werden, und insgesamt sechs Jahre durfte ich als Student und Assistent einem Genie des Öffentlichen Rechts bei der Arbeit zusehen, bei der Abfassung der wissenschaftlichen Werke und der Anwendung der juristischen Methode im täglichen Gespräch. Isensee hatte als Hochschullehrer u. a. die angenehme Angewohnheit, anspruchsvolle Entwürfe und frische Ideen und Thesen mit seinen Assistenten und Studenten zu diskutieren. Man wurde ohne Vorwarnung in das Studierzimmer des Chefs gerufen und fand sich in einer grundlegenden und durchaus längeren verfassungsrechtlichen Erörterung wieder. Zeitgleich musste ich mich in den 1980er-Jahren natürlich, wie alle anderen 800 Studierenden meines Semesters, mit den Mühen der Ebenen des juristischen Studiums herumschlagen und auch die juristischen Methodenlehren zur Kenntnis nehmen, die im Seminar standen und in den Vorlesungen empfohlen wurden. Die Universitätslehre2 trat prominent mit zwei angeblichen Grundsatzwerken an, die aus meiner studentischen Sicht indes didaktisch und auch sonst wenig überzeugten. Das waren die Bücher „Einführung in das juristische Denken“ von Karl Engisch und „Methodenlehre“ von Karl Larenz. Hinzu kam, dass mich schon als Schüler die Frage bewegt hat, wie es zu dem entsetzlichen nationalsozialistischen Unrechtsregime in Deutschland kommen konnte und welche Rolle die Juristen daI.
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