{"title":"负利率和信用合作社的贷款","authors":"R. Reichel","doi":"10.1515/zfgg-2019-0014","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Genossenschaften sind qua Gesetz zur Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet. Bei Kreditgenossenschaften geschah diese Förderung in historischer Perspektive zunächst durch drei Dinge: Der Gewährung höherer Einlagezinsen, der Inrechnungstellung niedrigerer Kreditzinsen und der Schaffung eines Zugangs zum Markt für Finanzdienstleistungen für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Daran hat sich bis heute nichts Wesentliches geändert, auch wenn für Kredite und Einlagen Marktkonditionen berechnet werden und sich die Förderung hin zu Bonusprogrammen oder Dividendenzahlungen verlagert hat. Kreditgenossenschaften fördern ihre Mitglieder im Übrigen auch durch ihre reine Existenz, indem sie für Wettbewerb im Bankensektor sorgen. Dieser Wettbewerb, der natürlich auch Nichtmitgliedern nutzt, ist in Deutschland besonders intensiv und kommt den Nachfragern von Bankdienstleistungen in vielfältiger Weise zugute. Folglich beklagen sich Vertreter von Großbanken und ausländischen Banken schon seit Jahrzehnten darüber, dass Deutschland \"overbanked\" sei. Wenn man damit meint, dass man Konsumenten gerne schlechtere Konditionen bieten und die eigenen Gewinne steigern möchte, dann ist das Argument sogar zutreffend, wenngleich nicht ehrlich. Ausschaltung von Wettbewerb erzeugt immer höhere Preise. Freuen wir uns also, dass wir in Deutschland intensiven Wettbewerb haben. Die Genossenschaftsbanken haben ihren Anteil daran. Allerdings sind manche dieser Banken in den vergangenen Jahren im Zuge der Nullbzw. Negativzinspolitik der EZB unter Beschluss geraten. Exemplarisch soll hier ein Bericht aus dem Magazin \"Wirtschaftswoche\" herangezogen werden. 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Negativzinsen und der Förderauftrag von Kreditgenossenschaften
Genossenschaften sind qua Gesetz zur Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet. Bei Kreditgenossenschaften geschah diese Förderung in historischer Perspektive zunächst durch drei Dinge: Der Gewährung höherer Einlagezinsen, der Inrechnungstellung niedrigerer Kreditzinsen und der Schaffung eines Zugangs zum Markt für Finanzdienstleistungen für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Daran hat sich bis heute nichts Wesentliches geändert, auch wenn für Kredite und Einlagen Marktkonditionen berechnet werden und sich die Förderung hin zu Bonusprogrammen oder Dividendenzahlungen verlagert hat. Kreditgenossenschaften fördern ihre Mitglieder im Übrigen auch durch ihre reine Existenz, indem sie für Wettbewerb im Bankensektor sorgen. Dieser Wettbewerb, der natürlich auch Nichtmitgliedern nutzt, ist in Deutschland besonders intensiv und kommt den Nachfragern von Bankdienstleistungen in vielfältiger Weise zugute. Folglich beklagen sich Vertreter von Großbanken und ausländischen Banken schon seit Jahrzehnten darüber, dass Deutschland "overbanked" sei. Wenn man damit meint, dass man Konsumenten gerne schlechtere Konditionen bieten und die eigenen Gewinne steigern möchte, dann ist das Argument sogar zutreffend, wenngleich nicht ehrlich. Ausschaltung von Wettbewerb erzeugt immer höhere Preise. Freuen wir uns also, dass wir in Deutschland intensiven Wettbewerb haben. Die Genossenschaftsbanken haben ihren Anteil daran. Allerdings sind manche dieser Banken in den vergangenen Jahren im Zuge der Nullbzw. Negativzinspolitik der EZB unter Beschluss geraten. Exemplarisch soll hier ein Bericht aus dem Magazin "Wirtschaftswoche" herangezogen werden. Eine Volksbank hatte Negativzinsen auf Spareinlagen angekündigt und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Neugeschäft oder Bestandsverträge handelte. Eine Verbraucherzentrale klagte und erhielt vom Landgericht Tübingen Recht.