{"title":"Carl Schmitt, April 1939: „Der Reichsbegriff im Völkerrecht“","authors":"D. Blasius","doi":"10.3790/staa.60.3.455","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Der Artikel rekonstruiert die Geschichte von Carl Schmitts Reichsbegriff. Die historische Situation im Frühjahr 1939 hatte Einfluss auf den Weg seines juristischen Werks. Der Reichsbegriff war Thema eines Vortrags, den Schmitt in das Zentrum seiner „Völkerrechtlichen Großraumordnung“ stellte. Diese im April 1939 erschienene Publikation wurde nach Ausbruch des Krieges mehrfach ergänzt. Der Abschnitt zum Reichsbegriff blieb unverändert. Schmitt unterstützte mit seinen Beiträgen zum Völkerrecht den aggressiven Weg der NS-Politik, der zum Ausbruch des Krieges im September 1939 führte. In einem Essay vom Mai 1939 über das Reich und den Untergang der europäischen Kultur zitierte er frühere Veröffentlichungen. Sie hatten ihn zu einem neuen völkerrechtlichen Gedanken geführt. Reiche, nicht Staaten sollten Träger des Völkerrechts sein. An diesem Gedanken hielt Schmitt auch während des Krieges fest. Sein Essay ist ein Selbstportrait des Juristen Schmitt. Seine Gegner erhoben den Vorwurf mangelhafter Weltanschauung. Sie forderten eine „völkische Großraumordnung“. Im Zweiten Weltkrieg schloss sich Schmitt nicht Ereignissen an, die der Ideologie vom „Lebensraum“ Taten folgen ließen. Mit dem Begriff „Ereignisse“ wurden 1941/42 Kriegsverbrechen in den „Ereignismeldungen UdSSR“ benannt. Die Stäbe des „Reichssicherheitshauptamts“ werteten sie aus. Schmitt ließ den Zusammenhang dieser Verbrechen mit dem Typus des totalen Staats unbeachtet.\nThe article reconstructs the history of Carl Schmitt's concept of the Reich. The historical situation in the spring of 1939 had an influence on the path of his legal work. The concept of empire was the subject of a lecture that Schmitt placed at the center of his “Völkerrechtliche Großraumordnung”. This publication, which appeared in April 1939, was supplemented several times after the outbreak of World War II. The section on the concept of empire remained unchanged. Schmitt's contributions to international law supported the aggressive course of Nazi policy before September 1939. In a May 1939 essay on the Reich and the Decline of European Culture, he cited earlier publications. They had led him to a new idea of the causal connection between empires and international law. Schmitt held on to it even during the war. His essay is a self-portrait of the jurist Schmitt. His opponents raised the accusation of a deficient world view (Weltanschauung). They demanded a \"völkische Großraumordnung\". In the Second World War, Schmitt did not join events (Ereignisse) that gave action to the ideology of Lebensraum. The term \"Ereignisse\" was used in 1941/42 to name war crimes in the \"Ereignismeldungen UdSSR\". The staffs of the Reich Security Main Office (Reichssicherheitshauptamt) evaluated them. Schmitt ignored the connection of these crimes with the type of the total state.","PeriodicalId":421875,"journal":{"name":"Der Staat","volume":"23 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2021-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Der Staat","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.3790/staa.60.3.455","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Carl Schmitt, April 1939: „Der Reichsbegriff im Völkerrecht“
Der Artikel rekonstruiert die Geschichte von Carl Schmitts Reichsbegriff. Die historische Situation im Frühjahr 1939 hatte Einfluss auf den Weg seines juristischen Werks. Der Reichsbegriff war Thema eines Vortrags, den Schmitt in das Zentrum seiner „Völkerrechtlichen Großraumordnung“ stellte. Diese im April 1939 erschienene Publikation wurde nach Ausbruch des Krieges mehrfach ergänzt. Der Abschnitt zum Reichsbegriff blieb unverändert. Schmitt unterstützte mit seinen Beiträgen zum Völkerrecht den aggressiven Weg der NS-Politik, der zum Ausbruch des Krieges im September 1939 führte. In einem Essay vom Mai 1939 über das Reich und den Untergang der europäischen Kultur zitierte er frühere Veröffentlichungen. Sie hatten ihn zu einem neuen völkerrechtlichen Gedanken geführt. Reiche, nicht Staaten sollten Träger des Völkerrechts sein. An diesem Gedanken hielt Schmitt auch während des Krieges fest. Sein Essay ist ein Selbstportrait des Juristen Schmitt. Seine Gegner erhoben den Vorwurf mangelhafter Weltanschauung. Sie forderten eine „völkische Großraumordnung“. Im Zweiten Weltkrieg schloss sich Schmitt nicht Ereignissen an, die der Ideologie vom „Lebensraum“ Taten folgen ließen. Mit dem Begriff „Ereignisse“ wurden 1941/42 Kriegsverbrechen in den „Ereignismeldungen UdSSR“ benannt. Die Stäbe des „Reichssicherheitshauptamts“ werteten sie aus. Schmitt ließ den Zusammenhang dieser Verbrechen mit dem Typus des totalen Staats unbeachtet.
The article reconstructs the history of Carl Schmitt's concept of the Reich. The historical situation in the spring of 1939 had an influence on the path of his legal work. The concept of empire was the subject of a lecture that Schmitt placed at the center of his “Völkerrechtliche Großraumordnung”. This publication, which appeared in April 1939, was supplemented several times after the outbreak of World War II. The section on the concept of empire remained unchanged. Schmitt's contributions to international law supported the aggressive course of Nazi policy before September 1939. In a May 1939 essay on the Reich and the Decline of European Culture, he cited earlier publications. They had led him to a new idea of the causal connection between empires and international law. Schmitt held on to it even during the war. His essay is a self-portrait of the jurist Schmitt. His opponents raised the accusation of a deficient world view (Weltanschauung). They demanded a "völkische Großraumordnung". In the Second World War, Schmitt did not join events (Ereignisse) that gave action to the ideology of Lebensraum. The term "Ereignisse" was used in 1941/42 to name war crimes in the "Ereignismeldungen UdSSR". The staffs of the Reich Security Main Office (Reichssicherheitshauptamt) evaluated them. Schmitt ignored the connection of these crimes with the type of the total state.